Pechstein erleidet Niederlage am BGH

Bundesgerichtshof entscheidet über Schadenersatz wegen zweijähriger Doping-Sperre / Urteil des OLG wird aufgehoben, Fall wird nicht neu aufgerollt

  • Lesedauer: 2 Min.

Berlin. Eisschnellläuferin Claudia Pechstein hat in ihrem jahrelangen Prozess-Marathon eine herbe Niederlage erlitten. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe erklärte die Schadenersatzklage der fünfmaligen Olympiasiegerin gegen die Internationale Eislauf-Union ISU am Dienstag für unzulässig und widersprach in seinem Urteil der Einschätzung des Oberlandesgerichts München. Das Urteil des OLG wird aufgehoben, der Fall wird nicht neu aufgerollt.

Die 44-jährige Berlinerin klagt seit Jahren vor verschiedenen Instanzen gegen ihre zweijährige Doping-Sperre auf Schadenersatz in Höhe von fünf Millionen Euro. Nachdem das Oberlandesgericht München im Januar 2015 die Klage Pechsteins angenommen hatte, war der Weltverband in Revision vor dem BGH gegangen.

Das Gericht hatte nun zu entscheiden, ob es nach der Verhandlung am 8. März die Revision abweist und damit die Klage von Pechstein bestätigt, oder den Auffassungen des Verbandes folgt. Hätte der BGH zugunsten Pechsteins entschieden, hätte dies ein Beben in der Sportschiedsgerichtbarkeit nach sich gezogen. Künftig hätte dann jedem Athleten die Wahl-Möglichkeit zwischen Sport- oder Zivilgerichten offen gestanden.

Logische Konsequenz wäre eine grundlegende Reformierung der Sportschiedsgerichte gewesen. Seit Jahren fordern Sportrechtler im Namen ihrer Mandanten unter anderem, dass der Internationale Sportgerichtshof CAS die Unabhängigkeit seiner Richter gewährleistet, durch die sich Sportler nicht fair vertreten sehen.

So lange Athleten kein objektives Verfahren eingeräumt werde, in dem bei neuen Beweisen auch die Wiederaufnahme des Verfahrens möglich sei, fordert Pechstein das Recht, Zivilgerichte anrufen zu dürfen.

Pechstein war 2009 von der ISU aufgrund auffälliger Blutwerte ohne positiven Befund zu einer zweijährigen Sperre verurteilt worden und hatte unter anderem die Olympischen Winterspiele 2010 in Vancouver verpasst. Da ihr dadurch nicht nur zahlreiche Sponsoren verloren gingen und sie mehrere Hunderttausende Euro in medizinische Gutachten und juristische Prozesse investieren musste, stellte sie die Schadenersatzklage vor zivilen Gerichten. Zuvor hatte sie auf Sportgerichtsebene alle Möglichkeiten ausgeschöpft. Pechstein hatte Doping immer bestritten. Agenturen/nd

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