Bodo Ramelow unterliegt NPD

Gericht: Thüringer Ministerpräsident verstieß gegen Neutralitätspflicht

  • Lesedauer: 1 Min.

Weimar. Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow (LINKE) hat nach Überzeugung des Verfassungsgerichts mit einer Äußerung zur rechtsextremen NPD gegen seine Neutralitätspflicht im Amt verstoßen. Er habe damit das Recht der NPD auf Chancengleichheit im politischen Wettbewerb verletzt, entschied der Thüringer Verfassungsgerichtshof am Mittwoch in Weimar. Er gab damit einer Klage des NPD-Landesverbandes gegen den ersten Ministerpräsidenten der Linkspartei statt. Nach Ansicht der Landesvorsitzenden der LINKEN, Susanne Hennig-Wellsow, kommt das Urteil einem »Maulkorb« für Politiker gleich.

Anlass für den Rechtsstreit war ein Interview vom MDR Thüringen im Juni 2015, nachdem ein NPD-Abwahlantrag gegen die Eisenacher LINKE-Oberbürgermeisterin im Stadtrat nur knapp gescheitert war. Darin appellierte Ramelow an alle demokratischen Parteien, »dass es wirklich keine Gemeinsamkeiten auf der Basis von NPD-Anträgen geben darf (...) Die Nazis werden damit aufgewertet«. dpa/nd Seite 6

Wir stehen zum Verkauf. Aber nur an unsere Leser*innen.

Die »nd.Genossenschaft« gehört denen, die sie lesen und schreiben. Sie sichern mit ihrem Beitrag, dass unser Journalismus für alle zugänglich bleibt – ganz ohne Medienkonzern, Milliardär oder Paywall.

Dank Ihrer Unterstützung können wir:

→ unabhängig und kritisch berichten
→ übersehene Themen in den Fokus rücken
→ marginalisierten Stimmen eine Plattform geben
→ Falschinformationen etwas entgegensetzen
→ linke Debatten anstoßen und weiterentwickeln

Mit »Freiwillig zahlen« oder einem Genossenschaftsanteil machen Sie den Unterschied. Sie helfen, diese Zeitung am Leben zu halten. Damit nd.bleibt.