Während der Fußball-EM im Büro am Ball bleiben

  • Lesedauer: 2 Min.
Die zeitliche Überschneidung von Arbeit und der Fußball-EM in Frankreich bringt manchen in die Zwickmühle. Wer während eines Spiels arbeiten muss, muss deshalb aber nicht automatisch auf Fußball verzichten. Was ist am Arbeitsplatz erlaubt?

RADIO: Ein Spiel am Radio zu verfolgen, ist aus Arbeitnehmersicht die unproblematischste Art, im Büro am Ball zu bleiben. Grundsätzlich dürfen die Geräte mit zur Arbeit gebracht werden. Allerdings kommt es darauf an, woraus genau die Arbeit besteht und ob sie durch das Zuhören beeinträchtigt wird: Ein Pförtner zum Beispiel kann eher mal ein paar Minuten dem Kommentator folgen als ein Bereichsleiter einer Bank, der konzentriert einen Fall bearbeitet. Auch Kollegen oder Kunden dürfen nicht gestört werden. Ergo: Vorher mit dem Arbeitgeber abklären, ob Radiohören erlaubt ist. Verbieten Vorgesetzte es, müssen sie vorher den Betriebsrat informieren, sonst ist das Verbot unwirksam.

FERNSEHER: Kein Arbeitgeber muss gestatten, dass Angestellte 90 Minuten gebannt vorm Bildschirm hocken. Allerdings hat die Rechtslage sich hierbei zugunsten der Arbeitnehmer verschoben. Drohte früher beim Fernsehgucken während der Arbeit noch eine Kündigung, so wird inzwischen erst einmal eine Abmahnung fällig. Hintergrund ist eine Entscheidung des Arbeitsgerichtes Frankfurt am Main. Das erklärte ein Kündigung für ungültig, die einem Verkäufer eines Elektromarktes, der 2010 während der Arbeit ein WM-Spiel am TV verfolgte, ausgesprochen wurde. Das Gericht klassifizierte Fußballgucken als sozial angemessenes Verhalten, weshalb nur eine Abmahnung zulässig sei.

INTERNET: Hat der Arbeitgeber die private Nutzung des für dienstliche Zwecke bereitgestellten Internetzugangs verboten, kann ein Verstoß zur Kündigung führen. Einem Urteil des Bundesarbeitsgerichtes zufolge kann selbst bei erlaubter Privatnutzung des Internets Online-Surfen zum Jobverlust führen.

LAPTOP und HANDY: Mitgebrachte Laptops oder Smartphones mit eigenem Internetzugang können womöglich eine Alternative sein: Wird mit den Geräten Radio gehört, dürfte dieselbe Rechtslage gelten wie bei einem herkömmlichen Radiogerät. Auch das Abfragen von Spielständen per Live-Ticker kann wegen der verhältnismäßig geringen Ablenkung geduldet werden. Wird aber die Aufmerksamkeit durch große Anspannung oder Euphorie gestört, dürfte auch die Nutzung eines privaten Netzzugangs eine Verletzung der Arbeitspflicht bedeuten und könnte nach Abmahnung zur Kündigung führen. AFP/nd

#ndbleibt – Aktiv werden und Aktionspaket bestellen
Egal ob Kneipen, Cafés, Festivals oder andere Versammlungsorte – wir wollen sichtbarer werden und alle erreichen, denen unabhängiger Journalismus mit Haltung wichtig ist. Wir haben ein Aktionspaket mit Stickern, Flyern, Plakaten und Buttons zusammengestellt, mit dem du losziehen kannst um selbst für deine Zeitung aktiv zu werden und sie zu unterstützen.
Zum Aktionspaket

Linken, unabhängigen Journalismus stärken!

Mehr und mehr Menschen lesen digital und sehr gern kostenfrei. Wir stehen mit unserem freiwilligen Bezahlmodell dafür ein, dass uns auch diejenigen lesen können, deren Einkommen für ein Abonnement nicht ausreicht. Damit wir weiterhin Journalismus mit dem Anspruch machen können, marginalisierte Stimmen zu Wort kommen zu lassen, Themen zu recherchieren, die in den großen bürgerlichen Medien nicht vor- oder zu kurz kommen, und aktuelle Themen aus linker Perspektive zu beleuchten, brauchen wir eure Unterstützung.

Hilf mit bei einer solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl.

Unterstützen über:
  • PayPal