80-Cent-Jobs für Geflüchtete
Gesetzentwurf sieht vor, Gelegenheitsjobs noch schlechter zu bezahlen
Fast 4000 Flüchtlinge arbeiteten Ende März in Berlin in einer sogenannten Arbeitsgelegenheit. Das waren rund zehn Prozent aller in der Stadt gemeldeten Flüchtlinge. 3510 von ihnen arbeiteten in den Flüchtlingsunterkünften selbst, vor allem in der Küche und bei der Essenausgabe. Andere wischten die Böden, fegten und sammelten Müll auf. Zahlen für die gesamte Bundesrepublik liegen nicht vor.
Geregelt werden die Arbeitsgelegenheiten über Paragraf 5 des Asylbewerberleistungsgesetzes. Die sogenannten Ein-Euro-Jobs entstehen demnach in Aufnahmeeinrichtungen »insbesondere zur Aufrechterhaltung und Betreibung« sowie bei staatlichen, kommunalen und gemeinnützigen Trägern. Wer einmal eine Arbeitsgelegenheit per Vertrag angenommen hat, darf ihr nicht fernbleiben. Pro Stunde wird eine Aufwandsentschädigung von 1,05 Euro gezahlt.
Bereits im Februar verkündete Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD), sie wolle 100 000 neue Arbeitsgelegenheiten für Flüchtlinge schaffen. Entschieden wurde über die sogenannten Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen noch nicht - zunächst muss das Integrationsgesetz verabschiedet werden. Im Gesetzentwurf ist auch vorgesehen, die Aufwandsentschädigung von 1,05 Euro auf 80 Cent zu reduzieren. Zur Begründung heißt es, die meisten Arbeitsgelegenheiten seien innerhalb der Heime geschaffen worden. Zusätzliche Ausgaben für Fahrten oder Verpflegung außerhalb der Unterkünfte entfielen dadurch. Eine Sprecherin des Bundesministeriums für Arbeit sagte dem »nd«, das Geld sei eine Aufwandsentschädigung und »nicht als Taschengeld oder Zuverdienst zu sehen«. Wer Nachweise über höhere Ausgaben einreiche, bekomme diese aber erstattet. jot
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