Lottovermittler bekommt keinen Schadenersatz
Karlsruhe. Nach einem Kartellrechtsverstoß der staatlichen Lottogesellschaften bekommt ein privater Lottovermittler wohl weniger Schadenersatz. Der Bundesgerichtshof hob am Dienstag ein Urteil auf, das der Firma 11,5 Millionen Euro zugesprochen hatte. Der Lottovermittler wollte in Tankstellen und Supermärkten Annahmestellen für Lotterien aufbauen und Provision kassieren. Der Deutsche Lotto- und Totoblock rief die Lottogesellschaften der Länder dazu auf, dies zu boykottieren. Darin sah das Kartellamt einen Rechtsverstoß, woraufhin die Firma Schadenersatz verlangte. Der Kartellsenat bemängelte nun die Berechnung des Schadens. Die Vorinstanz habe nicht berücksichtigt, dass die Gesellschaften vielleicht auch ohne Boykottaufruf keine Geschäfte mit der Firma gemacht hätten. Das Oberlandesgericht Düsseldorf muss nun erneut entscheiden. dpa/nd
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