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Rückverkauf an Täter

NS-Raubkunst

  • Lesedauer: 1 Min.

Angesichts neuer Fragezeichen beim Umgang der bayerischen Staatsgemäldesammlungen mit NS-Raubkunst fordert der Landtag fraktionsübergreifend umfassende Aufklärung. Die Staatsregierung muss nun berichten, wie einst mit Kunstwerken verfahren wurde, die jüdischen Besitzern während der Nazizeit geraubt und dann von den amerikanischen Besatzungsbehörden beschlagnahmt wurden. Insbesondere wollen die Abgeordneten wissen, ob Kunstwerke »mit Zutun der Leitung der Staatsgemäldesammlungen oder der Staatsregierung wieder in den Besitz von Angehörigen ehemaliger NS-Täter gelangt sind und wenn ja, wie viele«, heißt es in einem Antrag, den der Kunstausschuss am Mittwoch einstimmig billigte.

Ein Raubkunst-Gemälde, das nach dem Zweiten Weltkrieg von den Bayerischen Staatsgemäldesammlungen an die Familie eines einstigen führenden NS-Funktionärs veräußert wurde, steht beispielsweise in Xanten am Niederrhein im Zentrum eines Rückgabestreits. Gespräche mit Vertretern der Erben der einstigen jüdischen Besitzer hätten bisher kein Ergebnis gebracht, sagte Hans-Wilhelm Barking, Vorsitzender des Xantener Dombauverein. Dieser hatte das Bild mit der vermutlichen Ansicht des Xantener Doms 1963 in Köln ersteigert. 2011 forderten Erbenvertreter erstmals die Rückgabe. Seitdem liege das Bild in einem Tresor. dpa/nd

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