Menschenrechtsgericht weist erste Klagen wegen Ukrainekonflikt ab
Straßburg. Erste Menschenrechtsklagen im Zusammenhang mit dem Ukrainekonflikt sind in Straßburg gescheitert. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte wies am Donnerstag Beschwerden von drei Ostukrainern zurück. In den Fällen ging es um die Zerstörung von Wohnhäusern in der Region um Donezk und Luhansk während der bewaffneten Auseinandersetzungen ab April 2014. Die Richter trafen allerdings keine inhaltliche Entscheidung. Sie wiesen die Beschwerden zurück, weil die Kläger ihr Eigentum an den Häusern nicht ausreichend dargelegt hatten. Auch die geringeren Anforderungen an einen solchen Nachweis, die im Fall eines andauernden Konflikts gelten, seien nicht erfüllt gewesen. dpa/nd
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