Gericht verurteilt Lohfink wegen falscher Verdächtigung

Model muss 20.000 Euro Strafe zahlen / Staatsanwältin: Angeklagte habe gelogen und Ermittler bewusst in die Irre geführt

  • Lesedauer: 3 Min.

Berlin. Im Prozess um eine angebliche Vergewaltigung hat das Model Gina-Lisa Lohfink eine Niederlage erlitten. Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten verurteilte Lohfink am Montag wegen falscher Verdächtigung zu einer Geldstrafe von 20.000 Euro. Die 29-Jährige hatte behauptet, im Juni 2012 von zwei Männern vergewaltigt worden zu sein. Dafür sah das Gericht keine Anhaltspunkte. Die Männer waren von den Vorwürfen schon früher freigesprochen worden.

Die Verteidigung hatte Freispruch für ihre Mandantin gefordert. Lohfink sagte in ihrer letzten Stellungnahme unter Tränen, was die beiden Männer ihr angetan hätten, sei pervers und gemein gewesen. Sie habe den Sex nicht gewollt und auch nicht gefilmt werden wollen.

Die Anklage beantragte eine Geldstrafe in Höhe von 24.000 Euro. Staatsanwältin Corinna Gögge sagte: »Frau Lohfink ist nicht Opfer einer Sexualstraftat geworden. Sie hat gelogen und Ermittler bewusst in die Irre geführt.«

Das Gericht entschied auf 80 Tagessätze je 250 Euro als Strafe für Lohfink. Sie habe bewusst wahrheitswidrige Tatsachen behauptet. Der Sex sei einvernehmlich gewesen. Lohfink habe allerdings den Männern signalisiert und gesagt, dass sie das Filmen nicht wollte.

Ein Gutachter hatte zuvor den Einsatz sogenannter K.-o.-Tropfen in der umstrittenen Nacht mit hoher Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen. Das ergebe sich aus den Videos, die in der Sexnacht gemacht wurden, sagte der Medikamenten- und Drogenexperte Torsten Binschek-Domaß. Lohfink sei damals wach, ansprechbar und orientiert gewesen. Es gebe keine Anhaltspunkte für K.-o.-Tropfen. Unter deren Wirkung könne man keine Pizza bestellen und mit der Managerin telefonieren, betonte Torsten Binschek-Domaß. Lohfink hatte ausgesagt, dass ihr K.-o.-Tropfen verabreicht worden sein könnten.

Die damaligen Ermittlungen gegen die beiden Männer wegen der Vergewaltigungs-Anzeige waren von der Staatsanwaltschaft eingestellt worden. Lohfink, die früher Kandidatin bei der Sendung »Germany’s next Topmodel« war, erhielt daraufhin einen Strafbefehl wegen Falschaussage. Dagegen legte sie Widerspruch ein.

Die beiden als Zeugen geladenen Männer im Alter von 28 und 33 Jahren hatten in Befragungen von einvernehmlichem Sex mit Lohfink gesprochen. Der 28-Jährige hatte einen Strafbefehl wegen Verbreitung der Sex-Videos akzeptiert, der andere will noch dagegen vorgehen.

In den sozialen Netzwerken wurde sehr unterschiedlich auf das Urteil reagiert. So sind auf Twitter unter dem Hashtag #GinaLisa zahlreiche sexistische Kommentare zu finden. Einige – vermutlich eher männliche – Nutzer machen aus ihrer Freude über die Entscheidung des Gerichtes keinen Hehl. Zeitgleich zeigen sich viele Feministinnen empört. Das Urteil bestätige das Vorhandensein einer Kultur in Deutschland, die die Objektivierung und den Missbrauch von Frauen fördere. Auch verschiedene Medienberichte werden emotional diskutiert. Einer Karikatur des Medienmagazins DWDL werfen Nutzer vor, sich über Vergewaltigungsopfer lustig zu machen. Der Künstler wies die Kritik umgehend zurück. Er habe sich lediglich zur medialen »Ausschlachtung« des Prozesses geäußert.

Der Fall Lohfink hatte auch die »Nein heißt Nein«-Debatte über ein strengeres Sexualstrafrecht befeuert, das der Bundestag im Juli beschlossen hat. dpa/nd

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