Anklam muss Wahlkampf der AfD in städtischer Halle zulassen
Greifswald. Im Streit über eine geplante Wahlkampfveranstaltung der AfD in Anklam hat das Greifswalder Oberverwaltungsgericht die Beschwerde der Stadt Anklam zurückgewiesen. Das gab das Gericht am Dienstag bekannt. Damit bleibt eine Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts von Dienstag voriger Woche gültig, in der die Stadt verpflichtet wird, der AfD am Freitag das städtische Volkshaus für eine Wahlkampfveranstaltung mit der Bundesvorsitzenden Frauke Petry zu überlassen. Der Beschluss sei unanfechtbar, hieß es. Anklams Bürgermeister Michael Galander (Wählergemeinschaft IfA) erklärte: »Wir hätten uns natürlich ein anderes Resultat gewünscht, aber wir haben zumindest in einem Punkt erreicht, was wir wollten: Wir haben jetzt eine endgültige Entscheidung.« Nunmehr ruft das Bündnis »Anklam für Alle« zu Protesten gegen die AfD-Veranstaltung auf. dpa/nd
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