Fluggastdaten-Abkommen verletzt Grundrechte

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Luxemburg. Das geplante Abkommen zur Übermittlung von Fluggastdaten an Kanada verstößt nach Einschätzung eines wichtigen EU-Gutachters gegen europäische Grundrechte. Kanada erhalte dabei zu weitreichende Rechte zur Speicherung, Nutzung und Verarbeitung sensibler Daten, argumentiert Generalanwalt Paolo Mengozzi in seinem am Donnerstag in Luxemburg veröffentlichten Gutachten. Folgt der Europäische Gerichtshof (EuGH) der Empfehlung Mengozzis, dann kann das bereits ausgehandelte Abkommen in seiner jetzigen Form nicht in Kraft treten. Ein Termin für die Stellungnahme der Richter steht noch nicht fest. Das Europaparlament hatte den EuGH Ende 2014 um das Gutachten gebeten. Derzeit gilt weiterhin ein Vorläuferabkommen aus dem Jahr 2006. Fluggastdaten sind Informationen, die Fluggesellschaften bei der Buchung oder beim Check-In über ihre Passagiere erheben, etwa Kontaktinformationen und Reisedaten. dpa/nd

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