AfD bekommt kein zusätzliches Mandat in der Bremer Bürgerschaft
Bremen. Die AfD bekommt kein zusätzliches Mandat im Bremer Landtag - damit verliert die SPD im rot-grün regierten Bundesland doch keinen Abgeordnetensitz an die Alternative für Deutschland. Der Staatsgerichtshof Bremen hob am Dienstag einen entsprechenden Beschluss des Wahlprüfungsgerichts auf. Dieses hatte in Bremerhaven Fehler bei der Auszählung der Stimmzettel festgestellt. Der Staatsgerichtshof urteilte jedoch, dass der Beschluss des Wahlprüfungsgerichts den Grundsatz der Wahlgleichheit verletzte. Das Wahlprüfungsgericht habe nur die von der AfD vorgetragenen Zählfehler bei der Bürgerschaftswahl im Mai 2015 berücksichtigt, aber nicht eventuelle Fehler zu Lasten anderer Parteien. Kleine Ungenauigkeiten bei der Auszählung der Wahlzettel ließen sich bei keiner Wahl vermeiden. Im Dezember 2015 hatte das Wahlprüfungsgericht festgestellt, dass die AfD in Bremerhaven anders als im amtlichen Endergebnis erfasst doch die Fünf-Prozent-Hürde übersprungen habe. Somit hätte der Partei ein zusätzlicher Sitz im Landesparlament zugestanden. Die AfD war zunächst mit vier Abgeordneten in die Bürgerschaft eingezogen - später wechselten drei von ihnen zur Partei Allianz für Fortschritt und Aufbau (Alfa). Rot-Grün hat aktuell in der Bremischen Bürgerschaft 44 der 83 Sitze. dpa/nd
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