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Arme Erben

Betriebsvermögen werden nicht vollständig verschont: 
Bund und Länder einig über Reform der Erbschaftsteuer

  • Lesedauer: 2 Min.

Berlin. Reiche Erben können nicht vollständig zufrieden sein mit der Einigung des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat zur Reform der Erbschaftsteuer, die in der Nacht zu Donnerstag erzielt wurde. Zwar bleibt weitgehend alles beim Alten. Ein kleiner Wermutstropfen für die Erben ist allerdings, dass Freizeit- und Luxusgegenstände wie Jachten, Oldtimer oder Kunstsammlungen nicht mehr von der Erbschaftsteuer verschont werden sollen, wenn diese von Unternehmern an ihre Firmen übertragen werden und in die nächste Generation übergehen. Mit diesen Tricks soll nun Schluss sein.

Die Politik musste sich wegen eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts mit dem Thema befassen. Die Richter hatten die Privilegien für Firmenerben Ende 2014 als zu weitgehend verworfen und schärfere Regeln verlangt. Es bestehen aber Zweifel daran, dass diese Vorgaben nun umgesetzt werden. »Ich bin mir sicher, dass das Bundesverfassungsgericht diese einseitige Begünstigung einer kleinen Elite nicht durchgehen lässt«, sagte Linksparteichef Bernd Riexinger. Auch die Grünen im Bundestag lehnten aus diesem Grund das Ergebnis ab. Sie kritisierten beispielsweise die Unternehmensbewertung.

Das jetzige Verfahren führt angesichts der Niedrigzinsen zu unrealistisch hohen Firmenwerten. Bisher werden diese ermittelt, indem ein Kapitalisierungsfaktor von rund 18 mit dem Gewinn multipliziert wird. Künftig wird ein fester Kapitalisierungsfaktor von 13,75 Prozent zugrunde gelegt, der in den folgenden Jahren angepasst werden soll. Ist ein Erbe »finanziell überfordert«, kann die fällige Steuer nicht mehr für zehn Jahre gestundet werden, sondern nur für sieben Jahre. Zudem werden vom zweiten Jahr an Zinsen fällig. Keine Verschonung wird gewährt ab einem Erbe von 90 Millionen Euro. Agenturen/nd Seite 2

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