EK FLEX Forderung auf großer Abzockertour

Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt warnt

  • Lesedauer: 2 Min.

Gegenwärtig erhalten zahlreiche Verbraucher Sachsen-Anhalts Mahnschreiben einer EK FLEX Forderung mit Sitz in München. Es gehe laut Schreiben um abgetretene Forderungen der Firma EK Flex Forderung B.V. für das Gewinnspiel WIN 24 oder eine Telefonsex-Flatrate.

Es sollen fällige Gebühren aus angeblich gültigen Verträgen nicht bezahlt worden sein. Genannt sind Beträge in Höhe von fast 600 bzw. 750 Euro, die die Betroffenen nicht leisten. EK Flex sehe angesichts der anhaltenden Zahlungsverweigerung keine andere Möglichkeit mehr, als bei der kontoführenden Bank oder Sparkasse eine Vorpfändung einzuleiten. Dem Schreiben beigefügt ist eine vorbereitete sogenannte »Vorpfändung« gemäß § 845 Zivilprozessordnung, gerichtet an das zuständige Amtsgericht, die Gerichtsvollzieherverteilungsstelle.

Das eigene Konto soll in Kürze gesperrt sein, es gebe keine Zugriffsmöglichkeit für den Kontoinhaber mehr, heißt es weiter. Diese Maßnahme sei nur zu vermeiden, indem der geforderte Betrag sofort überwiesen wird. Anbei deshalb ein ausgefüllter Überweisungsträger. Die Zahlung soll auf ein niederländisches Konto erfolgen.

Die Betroffenen berichten übereinstimmend, zu keinem Zeitpunkt mit der in dem Schreiben genannten Firma vertragliche Beziehungen eingegangen zu sein. Was hier abläuft, ist nach Auffassung der Verbraucherzentrale eine Abzocke!

Die Angeschriebenen werden mit der angeblichen »Vorpfändung« massiv unter Druck gesetzt, Zahlungen zu leisten, für deren Berechtigung es weder eine vertragliche noch sonstige Anspruchsgrundlage gibt. Auch ist in der Zivilprozessordnung klar geregelt, dass es eine Vorpfändung nur dann geben kann, wenn ein vollstreckbarer Schuldtitel vorliegt.

Wer also weder einen rechtskräftigen Mahnbescheid oder ein rechtskräftiges Urteil in seinen Händen hält, kann mehr als beruhigt sein. Hier wird versucht, auf unseriöse und aus Sicht der Verbraucherzentrale sogar strafrechtlich relevante Art und Weise Verbraucher unter Druck zu setzen, um Zahlungen zu leisten.

Der Rat der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt (vzsa): Keine Zahlungen leisten, das Schreiben ignorieren und gegebenenfalls sogar Anzeige bei der zuständigen Polizeidienststelle wegen des Verdachtes des versuchten Betruges gegen EK Flex Forderung stellen. vzsa/nd

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