Polizistin trotz Brustimplantaten
Urteil
Das Verwaltungsgericht München gab am 22. September 2016 (Az. M 5 E 16.2726) der Klage der Frau gegen ihre Ablehnung für den Polizeivollzugsdienst statt. Die Brustimplantate hindern nicht am Polizeidienst.
Die Personalstelle des Polizeipräsidiums München hatte die Einstellung abgelehnt. Der Polizeiarzt vertrat die Auffassung, dass die gesundheitliche Eignung für den Polizeidienst nicht mehr gegeben sei. Insbesondere beim Selbstverteidigungstraining und bei gefährlichen Einsätzen seien Beschädigungen der Implantate zu befürchten.
Das Gericht folgte dem Gutachten eines plastischen Chirurgen, wonach die Frau wegen der Beschaffenheit der aus hochmodernen Materialien gefertigten Implantate und ihrer Platzierung unterhalb der Muskeln keinem erhöhten Verletzungsrisiko ausgesetzt sei. AFP/nd
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