Lieber im Dunkeln bleiben
Jörg Meyer über das Gesetz zur Umsetzung der EU-Transparenzrichtlinie
Der Tage bis Jahresende werden es weniger. Die Zeit drängt. Die Bundesregierung muss nun endlich mit dem Gesetz zur Umsetzung der EU-Transparenzrichtlinie zu Stuhle kommen. Doch was da am Montag im Bundestag von Experten diskutiert wurde, ist ein ungenügender Gesetzentwurf. Nur ein kleiner Teil der Unternehmen, die ihre Arbeitsbedingungen, Umweltbilanzen oder Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung künftig offenlegen sollen, ist vom Gesetz betroffen. Der Grund ist, dass das Gesetz nach dem Regierungsentwurf nur für Unternehmen ab 500 Beschäftigte gelten soll, die überdies »kapitalmarktorientiert« sind.
Damit sind Unternehmen, die etwa auf das Modell der Familienstiftungen setzen, wie die Handelsriesen Aldi oder Lidl mit zehntausenden Beschäftigten oder neue Unternehmensformen wie die Europäische Aktiengesellschaft ausgenommen, kritisiert die Hans-Böckler-Stiftung. Zwar betonte das Justizministerium gegenüber »nd«, dass man sich mit dem Gesetz eng an die Vorgaben der EU-Richtlinie und auch an den Koalitionsvertrag gehalten habe. Das mag stimmen, doch es spricht doch wenig dagegen, im Falle einer ungenügenden Richtlinie in der nationalen Gesetzgebung, übers Ziel hinaus zu schießen und beispielsweise bei den Arbeitsbedingungen schärfere Transparenzrichtlinien zu formulieren als in Brüssel vorgegeben.
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