Kein Kopftuchverbot für Kita-Erzieherin

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Karlsruhe. Eine muslimische Erzieherin darf bei ihrer Arbeit in einer Kindertagesstätte ein Kopftuch als Ausdruck ihrer religiösen Selbstbestimmung tragen. Das geht aus einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Fall einer Erzieherin in einer Kita in Baden-Württemberg hervor. »Ein ›islamisches Kopftuch‹ ist in Deutschland nicht unüblich, sondern spiegelt sich im gesellschaftlichen Alltag vielfach wider«, schrieben die Richter zur Begründung. Es gebe keinen verfassungsrechtlichen Anspruch darauf, »von der Wahrnehmung anderer religiöser oder weltanschaulicher Bekenntnisse verschont zu bleiben«, hieß es in dem Beschluss weiter. Der Arbeitgeber hatte der Erzieherin wegen Verstoßes gegen ein zu dem Zeitpunkt in Baden-Württemberg bestehendes Kopftuchverbot eine Abmahnung ausgesprochen. Dagegen wehrte sich die in der Türkei geborene Frau mit deutscher Staatsbürgerschaft. dpa/nd

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