Kein Kopftuchverbot für Kita-Erzieherin

  • Lesedauer: 1 Min.

Karlsruhe. Eine muslimische Erzieherin darf bei ihrer Arbeit in einer Kindertagesstätte ein Kopftuch als Ausdruck ihrer religiösen Selbstbestimmung tragen. Das geht aus einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Fall einer Erzieherin in einer Kita in Baden-Württemberg hervor. »Ein ›islamisches Kopftuch‹ ist in Deutschland nicht unüblich, sondern spiegelt sich im gesellschaftlichen Alltag vielfach wider«, schrieben die Richter zur Begründung. Es gebe keinen verfassungsrechtlichen Anspruch darauf, »von der Wahrnehmung anderer religiöser oder weltanschaulicher Bekenntnisse verschont zu bleiben«, hieß es in dem Beschluss weiter. Der Arbeitgeber hatte der Erzieherin wegen Verstoßes gegen ein zu dem Zeitpunkt in Baden-Württemberg bestehendes Kopftuchverbot eine Abmahnung ausgesprochen. Dagegen wehrte sich die in der Türkei geborene Frau mit deutscher Staatsbürgerschaft. dpa/nd

Wir stehen zum Verkauf. Aber nur an unsere Leser*innen.

Die »nd.Genossenschaft« gehört denen, die sie lesen und schreiben. Sie sichern mit ihrem Beitrag, dass unser Journalismus für alle zugänglich bleibt – ganz ohne Medienkonzern, Milliardär oder Paywall.

Dank Ihrer Unterstützung können wir:

→ unabhängig und kritisch berichten
→ übersehene Themen in den Fokus rücken
→ marginalisierten Stimmen eine Plattform geben
→ Falschinformationen etwas entgegensetzen
→ linke Debatten anstoßen und weiterentwickeln

Mit »Freiwillig zahlen« oder einem Genossenschaftsanteil machen Sie den Unterschied. Sie helfen, diese Zeitung am Leben zu halten. Damit nd.bleibt.