Werbung

Bundesverfassungsgericht weist Klagen gegen Armenien-Resolution ab

Türkische Beschwerdeführer nicht in ihren Rechten verletzt

  • Lesedauer: 1 Min.

Das Bundesverfassungsgericht hat Beschwerden gegen die Armenien-Resolution des Bundestags abgewiesen. Es sei »nicht ersichtlich«, dass ein in Deutschland lebender türkischer Beschwerdeführer in seinen Rechten verletzt sein könnte, heißt es in dem am Montag veröffentlichten Karlsruher Beschluss.

Der Bundestag hatte Anfang Juni die ab 1915 im damaligen Osmanischen Reich an den Armeniern begangenen Massaker als Völkermord eingestuft. Aus Protest beorderte die Türkei ihren Botschafter in Berlin für vier Monate nach Ankara zurück. Acht Türken, zumindest teilweise mit Wohnsitz in Deutschland, legten Verfassungsbeschwerden ein.

Das Bundesverfassungsgericht wies nun alle acht Beschwerden ab und nahm sie nicht zur Entscheidung an. Die Beschwerdeführer hätten eine Verletzung ihrer Grundrechte oder grundrechtsgleichen Rechte nicht ausreichend dargelegt, heißt es jeweils in den gleichlautenden Beschlüssen. Die Möglichkeit solcher Grundrechtsverletzungen sei zudem insgesamt »auch nicht ersichtlich«. AFP/nd

Wir sind käuflich. Aber nur für unsere Leser*innen.

Die »nd.Genossenschaft« gehört ihren Leser:innen und Autor:innen. Sie sind es, die durch ihren Beitrag unseren Journalismus für alle zugänglich machen: Hinter uns steht kein Medienkonzern, kein großer Anzeigenkunde und auch kein Milliardär.

Mit Ihrer Unterstützung können wir weiterhin:

→ unabhängig und kritisch berichten
→ übersehene Themen aufgreifen
→ marginalisierten Stimmen Raum geben
→ Falschinformationen etwas entgegensetzen
→ linke Debatten voranbringen

Mit »Freiwillig zahlen« machen Sie mit. Sie tragen dazu bei, dass diese Zeitung eine Zukunft hat. Damit nd.bleibt.

- Anzeige -
- Anzeige -