Urteil rechtskräftig: Kontrolleure können IHK unter die Lupe nehmen

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Rudolstadt. Thüringens Rechnungshof kann die Finanzen der Industrie- und Handelskammer (IHK) Erfurt prüfen. Eine entsprechende Entscheidung des Verwaltungsgerichts sei am Wochenende rechtskräftig geworden, teilte der Rechnungshof am Montag auf Anfrage mit. Das Verwaltungsgericht Weimar hatte der Behörde vor etwa einem Monat ein Prüfungsrecht bei der Kammer zugebilligt. Gegen diese Entscheidung sei innerhalb der First von der IHK kein Rechtsmittel eingelegt worden. Der Rechnungshofs werde nun in Kürze mit seiner bereits im Mai 2015 angekündigten Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Kammer in den Jahren 2008 bis 2013 beginnen, sagte ein Sprecher in Rudolstadt. Die IHK hatte die Zuständigkeit des Rechnungshof infrage gestellt und sich mit einer Klage gegen die Prüfung gewehrt. Die Industrie- und Handelskammern sind Organisationen öffentlichen Rechts. Unternehmen müssen Mitglied sein und einen Mitgliedsbeitrag zahlen. dpa/nd

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