Ökostromreform: Klage zurückgewiesen
Karlsruhe. Mehrere Betreiber von Biogasanlagen sind mit Verfassungsbeschwerden gegen die Ökostromreform von 2014 gescheitert. Die Neuregelungen verletzten diese nicht in ihrem verfassungsrechtlich geschützten Vertrauen, teilte das Bundesverfassungsgericht am Dienstag mit. Gesetzliche Zusagen schlössen »nicht jegliche Randkorrektur« aus. Die Richter nahmen die Beschwerden deshalb nicht zur Entscheidung an. In der Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes von 2014 wurde die Strommenge, für die Betreiber von Biogasanlagen den vollen Vergütungsanspruch geltend machen können, für die Zukunft gedeckelt. Ursprünglich war die volle Vergütung auf 20 Jahre versprochen. dpa/nd
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