Roaming-Aufschläge werden abgeschafft

Internet, Telefon, Energieeffizienz und Verkehr

  • Lesedauer: 4 Min.

Ab 15. Juni 2017 fallen die Roaming-Gebühren fürs Telefonieren und Surfen im EU-Ausland endgültig weg. »Roam like home« gilt dann in den EU-Mitgliedstaaten als Messlatte beim grenzenlosen Telefonieren, SMS schreiben und mobilen Surfen im Internet.

Derzeit darf für Gespräche aus einem EU-Mitgliedsland nach Deutschland noch ein Aufschlag von höchstens 6 Cent pro Minute auf den Inlandspreis berechnet werden. SMS schlagen mit 2 Cent mehr zu Buche. Und fürs Surfen werden höchstens 6 Cent für jedes Megabyte mehr an Datenvolumen fällig. Wird ein Anruf angenommen, darf das derzeit höchstens 1,2 Cent zusätzlich pro Minute kosten.

Eine Ausnahmeregelung kann jedoch für den Fall vorgesehen werden, dass keine faire Nutzung durch den Kunden vorliegt. Gedacht wird daran, Mobilfunkanbietern Indikatoren an die Hand zu geben, mit deren Hilfe sie einordnen können, ob ein Kunde das Roaming missbräuchlich nutzt.

Effizienzlabel für Elektrogeräte

Effizienzlabel für Elektrogeräte sollen aussagekräftiger werden. Zwar soll eine EU-Verordnung zur Reform der Label am 1. Januar 2017 in Kraft treten, doch bis sich das im Handel bemerkbar macht, wird noch viel Zeit vergehen.

Vorgesehen ist, dass die Skala künftig wieder auf die Effizienzklassen A bis G beschränkt wird; die Klassen A+ bis A+++ sollen entfallen. Alle Geräte müssen demnach neu eingruppiert werden.

Fernsehgeräte bekommen ein geändertes Effizienzlabel: Ab 1. Januar 2017 gilt ein Effizienzlabel mit den Klassen von A++ bis E. Die bisherige Klasse F entfällt somit, und statt A+ ist nun A++ die Top-Kategorie. Freiwillig dürfen Hersteller auch schon die Skala A+++ bis D nutzen.

Eltern dürfen auf dem Gehweg radeln

Eltern dürfen künftig ihre Kinder beim Radfahren auf dem Gehweg begleiten. Diese familienfreundliche Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO) tritt ab sofort in Kraft.

Die Änderung der StVO besagt, dass eine Begleitperson ab 16 Jahren ein Kind bis zum achten Lebensjahr Rad fahrend auf dem Gehweg begleiten darf. Zudem dürfen Kinder unter acht Jahren ab sofort auch auf »baulich angelegten Radwegen« fahren. Davon sind jedoch Radfahr- und Schutzstreifen ausgeschlossen.

Bislang galt die Regelung, dass Eltern auf dem Radweg oder der Straße fahren, während der Nachwuchs bis zum achten Lebensjahr den Gehweg nutzen musste.

Wichtig ist: Die mit dem Rad fahrenden Eltern sind gefordert und müssen durch die neue Gehweg-Regelung andere Verkehrsteilnehmer respektieren, um Konflikte zu vermeiden. Denn Fußgänger haben auf dem Gehweg weiterhin absoluten Vorrang. Zu beachten ist ebenfalls, dass Kinder und ihre Begleitperson bei Fahrten auf dem Gehweg zum Überqueren einer Fahrbahn absteigen und das Fahrrad schieben müssen.

Steigende Gebühren für Führerschein und Hauptuntersuchung

Nach acht Jahren steigen 2017 die Gebühren für die Führerscheinprüfung und die Hauptuntersuchung (HU). Die Abnahme der praktischen Führerscheinprüfung kostet künftig 91,50 Euro. Die Preise für die Hauptuntersuchung bewegen sich je nach Bundesland zwischen 35 Euro und rund 55 Euro.

Fahrradstellplätze und WLAN-Verbesserungen

Künftig wird es bei der Deutschen Bahn 150 ICE-4-Fahrten mehr pro Tag geben. Neu ist auch, dass an nummerierten Stellplätzen im Endwagen bis zu acht Fahrräder mitgenommen werden können.

Zudem sind die Züge mit neuester WLAN-Technologie ausgestattet. Das System greift während der Fahrt auf die schnellsten Datennetze (LTE, 3G) zu und bündelt stets die Kapazitäten der Netzbetreiber, so dass höhere Datenvolumina verarbeitet und Reisende somit schneller und stabiler surfen können.

Nur noch Bikes mit Euro-4-Abgasnorm

Ab 2017 werden nur noch Bikes erstmals zugelassen, die die Euro-4-Abgas-Norm erfüllen, über ein Onboard-System verfügen und weniger laut aufheulen. Die Norm gilt zwar schon seit Anfang 2016, aber bisher nur für Motorräder, die im Laufe des Jahres neu auf den Markt gekommen waren.

Für Modelle, die bereits früher eine Typenzulassung in der Europäischen Union (EU) hatten, läuft die Übergangsfrist am 31. Dezember 2016 definitiv aus. Sie dürfen nicht mehr erstmals zugelassen werden, falls sie nicht der Euro-4-Norm entsprechen. Wer sein Zweirad bereits zugelassen hat, genießt allerdings Bestandsschutz.

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