Belgien: Abschiebung nach Deutschland verboten
Richter zweifeln angemessene Unterbringung in der Bundesrepublik an / Afghanin mit fünf Kindern klagte gegen Rückführung
Brüssel. In Belgien gibt es offensichtlich Zweifel daran, dass besonders schutzbedürftige Asylsuchende in Deutschland angemessen untergebracht werden. Wie am Freitag bekannt wurde, hat es der nationale Rat für Ausländerstreitsachen den Behörden untersagt, eine Afghanin und ihre fünf Kinder gemäß den EU-Asylregeln in die Bundesrepublik zurückzuschicken. Der Entscheidung zufolge ist nicht ausreichend sichergestellt, dass die Familie dort eine menschenwürdige Unterkunft bekommt. Der Anwalt der Asylsuchenden hatte in dem Verfahren unter anderem auf überfüllte Aufnahmeeinrichtungen mit unzureichenden sanitären Anlagen verwiesen.
Die Überstellung der Frau und ihrer Kinder nach Deutschland sollte erfolgen, weil die Familie dort bereits einen Asylantrag gestellt hatte. Die sogenannten Dublin-Verordnung der EU sieht vor, dass grundsätzlich jenes Land für das Asylverfahren zuständig ist, in dem ein Schutzsuchender das erste Mal einen Asylantrag gestellt hat oder in dem er nachweislich EU-Boden betreten hat. Da Deutschland keine Grenze mit Ländern hat, die nicht der EU angehören, können theoretisch nur Personen Asyl in Deutschland beantragen, die mit dem Flugzeug einreisen.
Die belgische Regierung äußerte am Freitag Unverständnis über die Entscheidung und kündigte an, einen Einspruch zu prüfen. Deutschland tue ungeheuer viel dafür, um Migranten angemessen aufzunehmen, sagte der für Asylfragen zuständige Staatssekretär Theo Francken dem Sender Radio 1 (VRT). Es bestehe die Gefahr, dass die Entscheidung nun zu einem Präzedenzfall werde. dpa/nd
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