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Antifaschist muss erneut vor Gericht

Staatsanwälte legen Revision gegen Freispruch für Tim H. ein

  • Lesedauer: 1 Min.

Dresden. Die Dresdner Staatsanwaltschaft hat nicht vor, den Antifaschisten Tim H. in Ruhe zu lassen. Nach drei Prozessrunden innerhalb von sechs Jahren, die zuletzt mit einem Freispruch des Aktivisten endeten, beantragte sie erneut Revision.

Dem heute 40-jährigen wird weiterhin vorgeworfen, bei den Massenprotesten gegen den Neonazi-Aufmarsch in Dresden im Februar 2011 aufwiegelnd auf die Aktivisten eingewirkt zu haben. Tim H. wurde dreimal von der Dresdner Staatsanwaltschaft vor Gericht gestellt, weil er mit dem über ein Megafon geäußerten Spruch »Kommt nach vorne!« einen gewalttätigen Durchbruch von Nazigegnern durch eine Polizeisperre koordiniert habe.

Nun versucht die Staatsanwaltschaft ein viertes Mal, damit durchzukommen. Das Landgericht Dresden hätte klären müssen, so die Begründung, zu welchem Zweck der Angeklagte überhaupt ein Megafon mit sich geführt habe - »wenn nicht, um die unfriedliche Menge, den schwarzen Block, zu koordinieren und anzutreiben«. nd

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