Das kranke Kind pflegen meist die berufstätigen Mütter

Kinderpflegekrankengeld

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Dabei gibt es ein deutliches Ost-West-Gefälle. Das zeigt eine Analyse des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) über die Situation AOK-versicherter Arbeitnehmer bei der Pflege ihrer erkrankten Kinder.

Insgesamt ist der Krankenstand bei den AOK-versicherten Arbeitnehmern in Berlin im Jahr 2016 im Vergleich zum Vorjahr konstant geblieben und liegt derzeit bei 5,2 Prozent. Dabei verzeichnet Berlin einen niedrigeren Krankenstand als die Länder Brandenburg (6 Prozent) und Mecklenburg-Vorpommern (5,8 Prozent). Der bundesweite Krankenstand betrug unverändert 5,3 Prozent. Jeder Beschäftigte in Berlin hat im Durchschnitt 19 Tage aufgrund einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gefehlt.

Die Analyse beleuchtet auch die Situation der Arbeitnehmer bei der Pflege von erkrankten Kindern. Hier stieg die Zahl derer, die das Angebot des Kinderpflegekrankengeldes in Anspruch nahmen, in den letzten fünf Jahren kontinuierlich an. Während im Jahr 2012 durchschnittlich 1,7 Prozent aller AOK-Mitglieder in Berlin das Kinderpflegekrankengeld nutzten, waren es im Jahr 2016 2,2 Prozent.

Im bundesweiten Vergleich gibt es große Unterschiede. So liegen im Gebiet der Dreiländerkasse die Zahlen für Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern jeweils bei 5,1 Prozent und damit im Vergleich deutlich über der Inanspruchnahme in Berlin.

Generell zeigen die Zahlen, dass das Kinderpflegekrankengeld in den neuen Bundesländern häufiger in Anspruch genommen wird als in den alten. Ein Grund hierfür könnte sein, dass dort die Mütter früher in den Beruf zurückkehren. Betrachtet man das Verhältnis zwischen den Geschlechtern, ist auffällig, dass insbesondere die berufstätigen Mütter ihr krankes Kind pflegen. Sie nehmen das Kinderpflegekrankengeld fast viermal so häufig in Anspruch wie die Männer.

Insgesamt zeichnen sich die Kinderkrankengeldfälle durch kurze Fehlzeiten im Beruf aus. Fast 75 Prozent der Eltern, die wegen eines kranken Kindes fehlen, sind nicht länger als 3 Tage je Krankheitsfall abwesend. AOK/nd

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