Koalition: Polizei soll flächendeckend hacken dürfen
Online-Durchsuchung wird auf geringe Tatvorwürfe ausgeweitet
Berlin. Bisher weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit will die Große Koalition per Änderungsantrag in einem laufenden Gesetzgebungsverfahren die Online-Durchsuchung für eine Vielzahl von Straftaten durchsetzen. Bislang begrenzte man den Eingriff in die Privatsphäre auf schwerste Delikte, demnächst soll die Polizei aber auch bei einfacher Alltagskriminalität zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) greifen können. Bei dieser wird das Kommunikationsgerät der überwachten Person direkt angezapft.
Union und SPD wollten dem Rechtsstaat »an den Kragen«, so Jan Korte, Vizechef der Linksfraktion im Bundestag. »Wer der Polizei bereits zur Feststellung eines Aufenthaltsortes erlauben will, Staatstrojaner einzusetzen, hat jegliches rechtsstaatliche Maß verloren.« Das Risiko, von einer heimlichen staatlichen Rechner-Infiltration betroffen zu sein, werde extrem steigen. Korte fordert den Verzicht auf Quellen-TKÜ und Online-Durchsuchung. Anderenfalls werde die Regierung erneut vor dem Bundesverfassungsgericht landen. hei
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