40 Prozent der Klagen von Hartz-Empfängern erfolgreich
Betroffene wehren sich gegen Sanktionen und falsche Bescheide / Linkspartei-Vorsitzende Kipping: Das ist nur »die Spitze des Eisbergs«
Berlin. Hartz-IV-Empfänger haben weiterhin gute Karten vor den Sozialgerichten – wenn sie sich gegen zu Unrecht verhängte Sanktionen oder fehlerhafte Bescheide wehren. Wie die »Saarbrücker Zeitung« berichtet, waren 2016 fast 40 Prozent der Klagen im Zusammenhang mit der Grundsicherung entweder ganz oder teilweise erfolgreich. Das Blatt beruft sich auf eine aktuelle Übersicht des Bundesarbeitsministeriums, welche die Linksparteivorsitzende Katja Kipping angefordert hatte.
Insgesamt wurden demnach im vergangenen Jahr knapp 121.000 Klagen abschließend entschieden. Dabei gingen 39,9 Prozent im Sinne der Leistungsempfänger aus. Dies entspricht dem Niveau des Vorjahres. Bei Klageverfahren im Zusammenhang mit den von Jobcentern verhängten Sanktionen betrug die Erfolgsquote 38,4 Prozent. Bei Streitfällen über die Kosten der Unterkunft und Heizung waren es sogar 42,8 Prozent.
Nach Einschätzung von Katja Kipping sind die Zahlen nur »die Spitze des Eisbergs«, denn viele Betroffene würden aus unterschiedlichen Gründen nicht klagen. Aber auch die vorliegenden Daten ließen den Schluss zu: »Hartz IV öffnet offensichtlich rechtlicher Willkür Tür und Tor«. Schon deshalb sei das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum mit Hartz IV nicht gewährleistet, so Kipping. Agenturen/nd
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