Werbung

Gericht bestätigt Auflagen für Nazi-Demo

  • Lesedauer: 1 Min.

Karlsruhe. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe lehnte am Freitag einen Eilantrag gegen die Stadt ab, die für neun von zehn angemeldeten Rednern einer Nazi-Kundgebung am Samstag Auftrittsverbote erlassen hatte. Die Betroffenen sind nach Erkenntnissen der Polizei als Gewalttäter bekannt, hätten Symbole verfassungsfeindlicher Organisationen benutzt oder Volksverhetzung betrieben. Anmelder des Aufzugs ist der Landesverband der Partei Die Rechte. Erwartet werden 600 bis 900 Teilnehmer. Die Polizei will alleine in dem von den Kundgebungen betroffenen Stadtteil Durlach mehr als 3000 Beamte einsetzen. Ein breites gesellschaftliches Bündnis mit Oberbürgermeister Frank Mentrup (SPD) an der Spitze rechnet mit mehr als 6000 Gegendemonstranten. dpa/nd

Werde Mitglied der nd.Genossenschaft!
Seit dem 1. Januar 2022 wird das »nd« als unabhängige linke Zeitung herausgeben, welche der Belegschaft und den Leser*innen gehört. Sei dabei und unterstütze als Genossenschaftsmitglied Medienvielfalt und sichtbare linke Positionen. Jetzt die Beitrittserklärung ausfüllen.
Mehr Infos auf www.dasnd.de/genossenschaft

Linken, unabhängigen Journalismus stärken!

Mehr und mehr Menschen lesen digital und sehr gern kostenfrei. Wir stehen mit unserem freiwilligen Bezahlmodell dafür ein, dass uns auch diejenigen lesen können, deren Einkommen für ein Abonnement nicht ausreicht. Damit wir weiterhin Journalismus mit dem Anspruch machen können, marginalisierte Stimmen zu Wort kommen zu lassen, Themen zu recherchieren, die in den großen bürgerlichen Medien nicht vor- oder zu kurz kommen, und aktuelle Themen aus linker Perspektive zu beleuchten, brauchen wir eure Unterstützung.

Hilf mit bei einer solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl.

Unterstützen über:
  • PayPal