Kein Geld für Urlaub

Weniger als die Hälfte der Beschäftigten hat Anspruch

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Düsseldorf. Urlaubsgeld vom Chef für die »schönste Zeit des Jahres« bleibt in Deutschland geteiltes Glück: Nicht einmal jeder zweite Beschäftigte erhält die Sonderleistung und kann damit etwa die Rechnung für die Sommerreise begleichen.

Das geht aus der jährlichen Auswertung von Tarifverträgen aus 22 Branchen sowie einer Online-Umfrage hervor, die das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung am Dienstag veröffentlichte. Gut 6600 Beschäftigte hatten sich an der nicht repräsentativen Umfrage beteiligt.

Die Höhe des Urlaubsgeldes schwankt stark zwischen 156 Euro im Steinkohlenbergbau und über 2300 Euro in der Holz- und Kunststoff verarbeitenden Industrie im Westen.

Industriebeschäftigte haben im Schnitt bessere Chancen auf die Sonderleistung als Mitarbeiter in Dienstleistungsberufen. So erhalten nach der WSI-Auswertung im Gesundheits- und Sozialwesen gerade einmal rund ein Viertel der Beschäftigten das Extra-Geld, in der öffentlichen Verwaltung weniger als ein Drittel, im Gastgewerbe gut 36 Prozent der Beschäftigten.

In der Industrie bekommen rund zwei Drittel der Mitarbeiter den Nachschlag. Mit rund 2000 Euro liegt das Urlaubsgeld etwa in der Papier-, der Metall- und der Druckindustrie am oberen Rand der Bandbreite. Kellner und Hotelbeschäftigte müssen sich vielfach mit einem Zehntel davon zufriedengeben. Im Osten sind die Leistungen insgesamt oft niedriger.

In 12 von 22 Branchen gab es 2016 Zuwächse - etwa in der Druck-, Eisen- und Stahlindustrie, im Einzelhandel und bei der Bahn. Wo das Urlaubsgeld stagnierte - etwa in der Chemie, dem Großhandel oder Hotel- und Gaststättengewerbe - habe es entweder keine Tarifverhandlungen gegeben, oder das Urlaubsgeld sei als Festbetrag vereinbart worden, der nicht automatisch mit dem Tarifabschluss steige. Insgesamt bekämen knapp 43 Prozent der Beschäftigten Urlaubsgeld.

Männer (knapp 51 Prozent der Befragten) beziehen die Leistung öfter als Frauen (39 Prozent), in Westdeutschland fällt der Anteil mit 49 Prozent deutlich höher aus als im Osten (33 Prozent), und größere Betriebe zahlen öfter Urlaubsgeld.

Das Urlaubsgeld ist ein freiwilliger Zuschuss des Arbeitgebers, auf den es keinen gesetzlichen Anspruch gibt. Allerdings kann ein Anspruch entstehen, wenn das Urlaubsgeld im Arbeits- oder Tarifvertrag vereinbart ist oder seit Jahren üblicherweise im Unternehmen gezahlt wird. dpa/nd

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