Klage der Killerproduzenten

René Heilig ist nicht blauäugig genug, um US-Drohnen-Herstellern zu glauben

  • René Heilig
  • Lesedauer: 1 Min.

In Washington vernahm man unlängst den deutschen Wunsch nach Kampfdrohnen und dachte: Okay, wo ist das Problem? Wir haben erstklassige und fernab eigener Grenzen bestens erprobte Killermaschinen. Doch kaum gefreut, hatte sich das Bundesverteidigungsministerium für das israelische System »Heron TP« entschieden. Ohne jede Ausschreibung. Der Grund liegt auf der Hand. Die Drohnen werden von Airbus gewartet. Das ist - gar nicht zufällig - jener Konzern, der eine Europa-Kampfdrohne entwickeln soll.

So hatte man sich das in Washington aber nicht vorgestellt, als man die NATO-Partner schwören ließ, zwei Prozent ihres jeweiligen Bruttoinlandsprodukts fürs Militär auszugeben. Zunächst versuchten es die Lobbyisten des US-Drohnenherstellers General Atomics noch im Guten. Als Kaffee trinken mit Abgeordneten nichts brachte, erzählte man deutschen Mittelständlern, wie sehr man sie als Zulieferer schätzt. Null Erfolg. Dann klagte man vor dem Oberlandesgericht in Düsseldorf und schob nun eine Anhörungsrüge zu der abgewiesenen Wettbewerbsklage nach. Man sei bereit, bis zum Bundesverfassungsgericht zu gehen. Und warum alle diese Mühe? Na, weil man billiger töten kann! General Atomics aus USA will nur verhindern, dass wir armen geschröpften Steuerzahler mehr zahlen als nötig. Wie lieb! Das ist genau diese uneigennützige Haltung, die Rüstungskonzerne weltweit so auszeichnet.

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