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Eins zu null für die Sicherheit!

Versicherungsschutz für Mitglieder von Sportvereinen und Hobbysportler

  • Rudolf Kayser, Unfallexperte von ERGO
  • Lesedauer: 2 Min.

Jeder neunte Unfall ist ein Sportunfall. Ballsportarten haben das höchste Unfallrisiko. Die Behandlungen zahlen zwar die Krankenkassen. Die Folgekosten übernehmen sie nicht.

Verletzungen beim Vereinssport decken sogenannte Sportversicherungen ab. Doch reicht dieser Versicherungsschutz aus? Sprung- und Handgelenksfrakturen, Kreuzbandriss oder Kieferbruch - Unfallchirurgen haben es immer wieder mit zum Teil schweren Verletzungen zu tun. Bei dynamischen Sportarten mit viel Körperkontakt, wie Hand-, Basket- oder Fußball, aber auch beim Skifahren sind Verletzungen besonders häufig.

Sportversicherung für Unfälle innerhalb des Vereins

Wer sich beim Vereinssport verletzt, ist in der Regel über die sogenannte »Sportversicherung« des Vereins abgesichert. Das ist eine Gruppenversicherung, die der jeweilige Landessportbund für alle Mitgliedsvereine abgeschlossen hat. Sie umfasst neben einer Unfall- und einer Haftpflichtversicherung oft auch eine Rechtsschutzversicherung. Allerdings ist dieser Schutz nur als Grundversorgung gedacht. Vereinssportler sollten sich daher nach den Versicherungssummen erkundigen, ob diese für den eigenen Absicherungsbedarf ausreichen. Meist sind diese relativ gering und zahlreiche Risiken ausgeschlossen. Jeder Betroffenen bekommt im Schadenfall die gleiche Summe. Die Versicherung des Vereins bietet keinen Schutz gegen Verletzungen außerhalb des Vereinssports.

Private Unfallversicherung außerhalb des Vereinssports

Nicht jeder treibt Sport in einem Verein. Wer mit Freunden Fußball spielt, übt diejenige Sportart aus, in der sich jeder dritte Sportunfall ereignet. Auch Joggen, Radfahren oder Klettern sind mit erheblichem Risiko verbunden. Passiert ein Unfall, haben Betroffene keinen Versicherungsschutz. Denn bei Unfällen in der Freizeit greift die gesetzliche Unfallversicherung nicht.

Eine private Unfallversicherung sorgt dafür, dass Betroffene bei bleibenden Beeinträchtigungen eine finanzielle Leistung erhalten, entweder als einmalige Kapital- oder als lebenslange monatliche Rentenzahlung. Einige Unfallversicherer bieten nach Unfall auch Assistenz- und Rehamaßnahmen an.

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