Bundestag will Schwule rehabilitieren
Berlin. Homosexuelle Männer, die deswegen nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges in Deutschland verurteilt wurden, sollen rehabilitiert werden. Über ein entsprechendes Gesetz wollte der Bundestag am Donnerstagabend abschließend beraten. Aufgehoben werden demnach sämtliche Urteile nach den bis maximal 1994 bestehenden Paragrafen in beiden deutschen Staaten, sofern es nicht um sexuelle Handlungen mit Kindern ging. Im Detail sieht der Gesetzesentwurf vor, für jede aufgehobene Verurteilung 3000 Euro an Entschädigung zu zahlen. Je angefangenes Jahr erlittener Freiheitsentziehung sollen die Opfer zusätzlich 1500 Euro erhalten. AFP/nd
Das »nd« bleibt. Dank Ihnen.
Die nd.Genossenschaft gehört unseren Leser*innen und Autor*innen. Mit der Genossenschaft garantieren wir die Unabhängigkeit unserer Redaktion und versuchen, allen unsere Texte zugänglich zu machen – auch wenn sie kein Geld haben, unsere Arbeit mitzufinanzieren.
Wir haben aus Überzeugung keine harte Paywall auf der Website. Das heißt aber auch, dass wir alle, die einen Beitrag leisten können, immer wieder darum bitten müssen, unseren Journalismus von links mitzufinanzieren. Das kostet Nerven, und zwar nicht nur unseren Leser*innen, auch unseren Autor*innen wird das ab und zu zu viel.
Dennoch: Nur zusammen können wir linke Standpunkte verteidigen!
Mit Ihrer Unterstützung können wir weiterhin:
→ Unabhängige und kritische Berichterstattung bieten.
→ Themen abdecken, die anderswo übersehen werden.
→ Eine Plattform für vielfältige und marginalisierte Stimmen schaffen.
→ Gegen Falschinformationen und Hassrede anschreiben.
→ Gesellschaftliche Debatten von links begleiten und vertiefen.
Seien Sie ein Teil der solidarischen Finanzierung und unterstützen Sie das »nd« mit einem Beitrag Ihrer Wahl. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die unabhängig, kritisch und zugänglich für alle ist.