Versammlungsbehörde untersagt Protestcamp in Altona

Behörden: Zeltlager sei keine politische Veranstaltung / Aktivisten ziehen vor das Verwaltungsgericht

  • Sebastian Bähr
  • Lesedauer: 2 Min.

Die Versammlungsbehörde untersagt das G20-Protestcamp in Hamburg-Altona. Wie aus einem aktuellen Schreiben, das »nd« vorliegt, hervorgeht, bewerten die Behörden das geplante Zeltlager nicht als politische Veranstaltung. »Die Versammlungsbehörde sieht in Ihrem Vorhaben trotz der erkennbaren Bemühungen, mit der geänderten Campstruktur den Schutzbereich des Grundgesetzes zu erreichen, keine Versammlung«. Die Zuständigkeit würde damit weiterhin beim Bezirksamt Altona liegen, das zuvor die Nutzung der Fläche untersagt hat. Die Versammlungsbehörde erklärte, sich erneut melden zu wollen, sollte es durch die in Kürze zu erwartende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes im Falle des Camps im Stadtpark eine Veränderung in der Bewertung geben. Noch am gestrigen Tag hatten sich die Aktivisten nach einem Kooperationsgespräch mit der Versammlungsbehörde »zuversichtlich« gezeigt.

Das spektrenübergreifende Camp in Altona steht damit vor dem selben Problem wie das geplante »antikapitalistische Camp« im Stadtpark. Beide wurden von den zuständigen Bezirksämtern abgelehnt, woraufhin man erklärt hatte, die besser geschützte Form einer politischen Versammlung anzunehmen. Dem in der Demonstrationsverbotszone gelegenen »antikapitalistischen Camp« sprach die Versammlungsbehörde jedoch ebenso ab, eine politische Veranstaltung darzustellen. Die Camporganisatoren klagten, die Streitfrage wanderte zum Verwaltungsgericht, das das Camp erlaubte. Das Oberverwaltungsgericht untersagte das Camp dann jedoch wieder, worauf die Organisatoren vor das Bundesverfassungsgericht zogen. Mit Spannung wird nun dessen Entscheidung erwartet.

Die Organisatoren des Altona-Camps erklärten in sozialen Netzwerken, nun ebenfalls in die nächste Instanz vor das Verwaltungsgericht zu ziehen. Die Richter könnten sich in diesem Fall aber nicht einfach auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes berufen. Sie müssten viel mehr das Konzept des Altona-Camps erneut daraufhin überprüfen, ob es sich um eine politische Veranstaltung handelt.

Gegenüber »nd« erklärte der Anmelder Robert Jarowoy, Fraktionsvorsitzender der LINKEN Altona: »Die Entscheidung der Versammlungsbehörde halte ich für rechtswidrig.« Noch am Diestagabend wollen die Camp-Organisatoren darüber entscheiden, ob am Mittwoch das Camp trotzdem aufgebaut werden soll.

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