Sind Negativzinsen erlaubt?

Geldfrage

  • Hermannus Pfeiffer
  • Lesedauer: 4 Min.

Das Medienecho war gewaltig. Kurz vor Weihnachten hatte die Hamburger Volksbank als erstes Geldinstitut aus der Hansestadt Negativzinsen auch für Privatkunden angekündigt. Vorstandschef Reiner Brüggestrat rechtfertigt sich in einem Zeitungsinterview: »Einerseits haben wir so viel Zuspruch wie noch nie.« Man habe 8000 neue Kunden gewonnen, konnte den Einlagenbestand 2016 um gut 10 Prozent steigern. Die Kreditvergabe nahm sogar um fast 12 Prozent zu. »Auf der anderen Seite«, so Brüggemann »ist unser Betriebsergebnis ganz leicht gesunken.« Dieser Gegensatz zeige, dass man sich in einem herausfordernden Umfeld bewege.

Insgesamt haben deutsche Banken im vergangenen Jahr 1,5 Milliarden Euro an »negativen« Zinsen an die Europäische Zentralbank (EZB) gezahlt, was rund 6 Prozent ihrer Vorsteuergewinne entspricht. Die Minuszinsen, unter denen alle Banken litten, hätten aber auch eine Signalwirkung. »Kunden wie auch Mitarbeiter sehen: Es wird nicht mehr so weitergehen wie bisher«, so Brüggemann.

Eine Konsequenz wurde bei der Hamburger Volksbank bereits gezogen: Kunden, die mehr als 500 000 Euro auf dem Tagesgeldkonto liegen haben, zahlen einen Negativzins von 0,2 Prozent. Die Zahl der betroffenen Kunden ist mit weniger als 100 klein.

Doch das ist wohl nur der Anfang. Denn die Hamburger Volksbank liegt voll im Trend. Anfänglich waren es nur Kunden aus der Wirtschaft, die von Banken und Sparkassen zur Kasse gebeten wurden. So nimmt mittlerweile auch die hamburgische HASPA ein »Verwahrentgelt«.

Einlagensicherung in Gefahr

Die Einführung von Minuszinsen für Firmenkunden bei Deutschlands größter Sparkasse sei »beunruhigend«, kommentiert der Hamburger Europaabgeordnete der Linken, Fabio De Masi. Die HASPA schließe Negativzinsen auch für Privatkunden zukünftig nicht aus. »Dies untergräbt das Vertrauen in die gesetzliche Einlagensicherung.« Denn laut EU-Kommission gleiche die Einlagensicherung negative Zinsen nicht aus.

Inzwischen wird die Latte immer niedriger gehängt. Bundesweit verlangen nach Angaben des Vergleichsportals Verivox inzwischen mehr als ein Dutzend Banken Minuszinsen von Sparern. Allein zwischen Dezember und Mai seien acht weitere Geldinstitute hinzugekommen, teilte Verivox mit. Betroffen sind Privatkunden mit hohen Guthaben auf ihrem Tagesgeldkonto - beispielsweise ab 100 000 oder 250 000 Euro. Eine Volksbank in Baden-Württemberg belastet laut Verivox schon Einlagen ab 10 000 Euro. Eine Volksbank verlange einen »faktischen Negativzins«, weil eine monatlich fällige Gebühr den Zinssatz von 0,01 Prozent übersteige.

Volksbank Reutlingen abgemahnt

Bundesweit bekannt wurde nun die Volksbank Reutlingen. Deren Vorstand gab über einen Preisaushang die Einführung von Negativzinsen für bestimmte Tages- und Festgeldkonten bekannt. So weit, so fast schon normal. Doch die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hält diese Negativzinsen für rechtswidrig. Einer rechtlichen Prüfung durch die Verbraucherzentrale hielt die Einführung dieser Minuszinsen jedenfalls nicht Stand.

»Nach unserer Auffassung ist ein Negativzins für derartige Vertragsmodelle für Privatkunden rechtswidrig«, erklärt Cornelia Tausch, Vorstand der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. »Wir haben daher rechtliche Schritte eingeleitet«.

Die Verbraucherzentrale hat eine Abmahnung an die Volksbank geschickt und fordert sie damit auf, das rechtswidrige Verhalten einzustellen und künftig keine Negativzinsen für die betroffenen Tages- und Festgeldkonten mehr zu erheben. Der Bankvorstand soll eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben.

Ob die Negativzinsen tatsächlich erhoben oder nur bekannt gegeben werden, sei für die Bewertung und als Grundlage der Prüfung unerheblich: Durch die Ankündigung im Preisaushang seien die Minuszinsen automatisch Vertragsbestandteil bestehender und künftiger Verträge. »Für die rechtliche Bewertung zählen die Vertragsinformationen, die uns vorliegen und Verbrauchern zur Verfügung gestellt werden«, so Cornelia Tausch. »Behauptungen der Bank, dass das in der Praxis anders gehandhabt wird, spielen keine Rolle.« Wie dieser Präzedenzfall ausgeht, ist unklar. Klar ist: Verbraucher sollten nicht einfach Minuszinsen hinnehmen. Verhandeln Sie mit ihrer Bank. Legen Sie formlos Einspruch ein.

Gleiches gilt für Gebühren: Dürfen Banken, wenn sie von einem Kunden fürs Girokonto eine Kontoführungsgebühr erhalten haben, dann noch für alles Mögliche Extragebühren kassieren? Diese Frage will der Bundesgerichtshof Ende Juli 2017 beantworten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat gegen die Kreissparkasse Groß-Gerau geklagt. Auf das Ergebnis dürfen alle Sparer gespannt sein.

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