Un-Günstling

Personalie

  • Klaus Joachim Herrmann
  • Lesedauer: 2 Min.

Nach Art absoluter Fürsten straft US-Präsident Donald Trump seinen Justizminister mit öffentlichem Gunstentzug. Wenn er das gewusst hätte, würde er Jefferson Beauregard Sessions III nicht ernannt haben, klagt sein Dienstherr, und sieht sich von dem 70-Jährigen im Stich gelassen. Sessions, der am 8. Februar als Justizminister bestätigt worden war, versucht eben etwas zu hartnäckig, sich aus der Russland-Affäre irgendwie rauszuhalten.

Dass der langjährige Senator für Alabama, frühere Bundesstaatsanwalt und Wahlkämpfer wegen trotz Nachfragen unerwähnter Treffen mit Russlands US-Botschafter Sergej Kisljak schon längst in der Affäre drinsteckte, suchte er dabei zu einem Vorteil zu nutzen. Unterstellte heimliche Absprachen mit Russland wies der promovierte Jurist und Rechtsanwalt vor einem Senatsausschuss allerdings als »schockierende und abscheuliche Lüge« zurück.

Sessions plädierte auf Befangenheit und ging damit auf Distanz zum geplagten Chef. So ist Sessions von Amts wegen zwar zuständig für das FBI, will mit dessen Ermittlungen in dieser heiklen Sache aber nichts zu tun haben. »Wie kann man einen Job annehmen und sich dann wegen Befangenheit zurückziehen?«, fragt nun Trump. Der sieht Erwartungen bitter enttäuscht.

Dabei hatte alles so schön begonnen. Der als erzkonservativer Hardliner, Folter-Befürworter und Gegner von Schwangerschaftsabbrüchen bekannte Jeff Sessions gehörte zu den ersten Unterstützern des Kandidaten Trump. Der Rechtsaußen musste dann gegen erbitterten Widerstand als Minister durchgedrückt werden. Noch in den 80er Jahren war sein Traum vom Amt eines Bundesrichters geplatzt. Dem Anwärter wurden rassistische Äußerungen und Sympathie für den faschistischen Ku-Klux-Klan zur Last gelegt.

Nun könnte sein letztes politisches Stündlein geschlagen haben. Trump feuerte wie in seiner TV-Show bereits die kommissarische Justizministerin und Generalstaatsanwältin Sally Yates und FBI-Chef James Comey, warum nicht auch den Justizminister.

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