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Kein Bonus fürs Kinderzeugen

Bundessozialgericht urteilt: Keine weiteren Entlastungen von Eltern bei der Sozialversicherung

  • Florian Haenes
  • Lesedauer: 2 Min.

Abermals sind Eltern vor dem Bundessozialgericht mit einer Klage für höhere Entlastungen von Familien bei Sozialbeiträgen gescheitert. Das Gericht begründete seine Entscheidung am Donnerstag damit, dass Eltern bereits ausreichend von Elterngeld oder Steuerfreibeträgen profitierten. Die Kläger hatten in der Klageschrift verlangt, nur die Hälfte der bisherigen Beiträge für Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung zahlen zu müssen. Sie gaben an, gegenüber Kinderlosen benachteiligt zu sein. In den Vorinstanzen waren sie bereits ohne Erfolg geblieben.

Die Eltern beriefen sich auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2001. Dieses hatte geurteilt, dass mit dem grundgesetzlich garantierten Schutz der Familie nicht vereinbar sei, dass Eltern, die mit Betreuung und Erziehung ihrer Kinder zur zukünftigen Umlagefinanzierung des Sozialversicherungssystems beitrügen, den gleichen Versicherungsbeitrag wie Kinderlose zahlten. Das Verfassungsgericht erteilte der Bundesregierung deshalb den Auftrag, zu prüfen, wie die Sozialversicherung die ungleiche Belastung von Eltern und Kinderlosen in den Versicherungsbeiträgen berücksichtigen kann. Es rückte in den Folgejahren von seinem Urteil aber in Teilen ab. Der Bundestag beschloss trotzdem einen Beitragszuschlag für Kinderlose von 0,25 Beitragspunkten. Dies war nach Auffassung der Kläger nicht genug.

Deren Misserfolg war erwartet worden. Denn bereits im September 2015 hatte das Bundessozialgericht in einem ähnlichen Fall gleich entschieden. Mit den ähnlichen Argumenten wie damals wies das Gericht auch die aktuelle Klage ab: Die derzeit gültigen Regeln zur Beitragsbemessung liefen dem staatlichen Schutzauftrag gegenüber der Familie nicht zuwider. Schließlich habe der Gesetzgeber nach dem Verfassungsgerichtsurteil 2001 an mehr als einer Stelle nachgebessert. So werden Kindererziehungszeiten in der Rentenversicherung berücksichtigt, auch können Kinder und Partner in der gesetzlichen Krankenversicherung kostenlos mitversichert werden. Angesichts dessen seien Familien durch ihre Beiträge zur Pflegeversicherung nicht übermäßig belastet.

Im Gerichtsverfahren am Donnerstag hatten die Eltern allerdings ein Gutachten der Bertelsmann-Stiftung angeführt, wonach Familien durch die beitragsfreie Mitversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse weniger entlastet werden als ursprünglich beabsichtigt - am Urteil des Gerichts änderte das nichts. Die Kläger kündigten an, vor dem Bundesverfassungsgericht Beschwerde einzureichen. Ähnliche Verfahren sind dort bereits anhängig. Die grundsätzliche Kritik der Kläger an der Sozialversicherung ist brisant. Sie sei ungerecht, da nur ein Teil der Versicherten - Eltern - für die Aufrechterhaltung des Versicherungssystems sorgten. Damit stellen die Kläger die Umlagefinanzierung insgesamt in Frage.

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