VW lässt Kunden im Regen stehen

Wer sich betrogen fühlt und entschädigt werden will, braucht einen langen Atem

  • Grit Gernhardt
  • Lesedauer: 4 Min.

Jahrelang galten sie als hochwertig und zuverlässig, doch der Ruf des VW-Konzerns und seiner Dieselfahrzeuge hat seit Bekanntwerden der Abgasaffäre im September 2015 gelitten. Immer noch ist unklar, ob auch andere Hersteller betrogen haben, nach jüngst öffentlich gewordenen Vorwürfen sollen sich deutsche Autobauer und Zulieferer etwa zu Abgaseinrichtungen abgesprochen haben. Verbraucher sind verunsichert.

Das registrieren auch die Verbraucherzentralen: Eigentlich müsste man erwarten, dass viele VW-Geschädigte anriefen, sagte eine Sprecherin der Verbraucherzentrale Hamburg am Dienstag dem »nd«. Erstaunlicherweise gebe es aber in der Landesgeschäftsstelle nur wenige Anfragen. Das sei aber kein Zeichen dafür, dass den Verbrauchern das Problem nicht bewusst sei - im Gegenteil: Die rechtliche Lage sei so verwirrend, dass sich die Betroffenen gleich an einen Anwalt wendeten. Für Autokäufer, die bei ihrem Fahrzeug das Softwareupdate durchführen lassen wollen, ohne auf weitere Rechtsansprüche zu verzichten, hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) online einen Musterbrief bereitgestellt.

Darüber hinaus können die Verbraucherschützer den Kunden nur die grundsätzliche Lage mitteilen; welche Erfolgsaussichten Klagen gegen VW haben, ist unklar. Grundsätzlich erfüllt eine manipulierte Abschalteinrichtung für Abgasreinigungsanlagen, wie sie auch bei den VW-Töchtern Audi, Skoda und Porsche eingesetzt wurde, den Tatbestand des Mangels. In der gesetzlichen Verjährungsfrist von zwei Jahren ab Kauf stehen Verbrauchern Gewährleistungsansprüche zu.

Demnach müsste der Händler die Mängel beseitigen, einen Preisnachlass gewähren oder Schadenersatz leisten. Schadenersatzansprüche können allerdings nur gegen den Verursacher - VW - geltend gemacht werden. Bei einem erheblichen Mangel wäre auch ein Rücktritt vom Kauf möglich. Ob die Manipulationen einen solchen Mangel darstellen, darüber sind die Gerichte aber uneins. Wer klagen will, sollte sich jedenfalls beeilen: Ende 2017 läuft die von VW zugesicherte Gewährleistungspflicht ab. Obwohl von Verbraucherschützern gefordert, verlängert der Autobauer diese Frist nicht.

Schlecht für das Image der Autoindustrie, aber günstig für Kunden könnten sich dagegen die Kartellvorwürfe auswirken: Würden sie bestätigt, könnte VW Vorsatz unterstellt werden - daraus würde eine Schadenersatzpflicht folgen.

Bisher mauert VW, sobald es um Entschädigungen für betrogene Kunden geht. Das einzige Zugeständnis, zu dem sich der Konzern durchrang, sind die Softwareupdates, die jedoch etwa der Automobilclub ADAC oder die Deutsche Umwelthilfe nicht für ausreichend halten, um das Problem erhöhter Schadstoffwerte zu lösen. Zudem weigert sich VW, auf die Nachrüstung eine Garantie zu geben, die die Kunden absichern würde, falls sich durch das Update die Leistung des Fahrzeugs verschlechtert, der Spritverbrauch erhöht oder andere technische Probleme auftreten.

Bereits derzeit laufen viele Mängelklagen, laut den aktuellsten Zahlen waren es im April rund 2000. 60 Prozent davon richteten sich gegen Händler, 40 Prozent gegen VW. Nur 49 von 211 entschiedenen Fällen gingen demnach zugunsten der Verbraucher aus. Der VW-Konzern legte allerdings meist Einspruch ein und will die Kunden so bis zu einem Urteil des Bundesgerichtshofes hinhalten, das in drei bis vier Jahren erwartet wird.

Das deutsche Recht benachteiligt die Verbraucher gegenüber großen Konzernen ohnehin. Anders als in den USA besteht hierzulande nicht die Möglichkeit einer Sammelklage, bei der eine oder mehrere Personen klagen, das Ergebnis aber für alle gilt, die vom gleichen Problem betroffen sind.

Das weiß auch VW, deshalb bekommen US-Käufer manipulierter Autos bis zu 10 000 Dollar Entschädigung und deutsche Kunden nichts - wenn sie sich nicht einzeln durch alle Instanzen klagen. Nun hat die Bundesregierung kurz vor Ende der Wahlperiode den seit Monaten in der Schublade des Justiz- und Verbraucherschutzministeriums liegenden Vorschlag einer Musterfeststellungsklage wieder ins Gespräch gebracht - und sogar die bisher widerspenstige Union zeigt sich inzwischen offen.

Vzbv-Chef Klaus Müller forderte am Montag, den Entwurf noch am Mittwoch im Kabinett zu beschließen. »In Fällen, in denen Tausende oder sogar Millionen Verbraucher betroffen sind, soll nicht mehr jeder einzeln klagen müssen, um zu seinem Recht zu kommen.« Laut dem Plan von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) sollen Verbraucherverbände und Handelskammern »eine Vielzahl gleichartig geschädigter Verbraucherinnen und Verbraucher« gegen Unternehmen vertreten dürfen. Die Union hatte bisher unabsehbare Kosten für Firmen als Gegenargument angeführt.

Nun wehrt sich die Union zwar nicht mehr grundsätzlich gegen die Idee der Musterfeststellungsklage, findet jedoch einen neuen Grund, um Maas’ Entwurf nicht zustimmen zu müssen: Da er Musterklagen frühestens zwei Jahre nach Verabschiedung des Gesetzes möglich mache, helfe er Verbrauchern im Abgasskandal nicht weiter, sagte die verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker.

Auf viele Kunden kommen neben dem Ärger mit Werkstätten und Gerichten wohl auch noch finanzielle Verschlechterungen zu: Wegen zu niedrig angegebener CO2-Werte in den Papieren haben sie in der Vergangenheit teils zu niedrige Kfz-Steuern gezahlt. Eventuelle Steuernachzahlungen will VW zwar übernehmen, doch durch geplante strengere Grenzwerte könnten die Kfz-Steuern in Zukunft deutlich ansteigen.

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