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Land versus Werkstätten für Behinderte

Rheinland-Pfalz will Überprüfungen durchsetzen

  • Lesedauer: 1 Min.

Mainz. Das Land Rheinland-Pfalz hat Klage gegen alle 36 Behindertenwerkstätten in dem Bundesland vor den Sozialgerichten Mainz, Koblenz, Trier, Speyer und Darmstadt erhoben. Das Land wolle die Verwendung seiner Steuergelder überprüfen, teilte das Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung am Dienstag mit. Die Werkstätten verweigerten jedoch die Offenlegung. Daher klage das Amt nun auf Vorlage der Prüfungsunterlagen. Die Werkstätten hätten vom Land zuletzt rund 240 Millionen Euro im Jahr bekommen. Träger der Werkstätten sind die Wohlfahrtsverbände wie die Caritas, Diakonie und der Paritätische.

Die Werkstätten verweigerten sich nicht einer anlassbezogenen Prüfung beim Verdacht von Missständen, sagte der Geschäftsführer der Landesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen (LAG), Thomas Umsonst, dem epd. »Wir lehnen jedoch ein anlassloses Prüfgebahren ab, weil dies die sonst geltende Unschuldsvermutung auf den Kopf stellt.« Für ein uneingeschränktes, anlassloses Prüfrecht gebe es keine gesetzliche oder vertragliche Grundlage, bekräftigte der LAG-Landesvorsitzende, Marco Dobrani. Anlass für das Prüfbegehren ist ein Auftrag des Landtags von 2015. Dieser reagierte damit auf einen Rechnungshofbericht, der bei einigen Werkstätten Unregelmäßigkeiten feststellte. epd/nd

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