Unbekannte Richter segnen Referendum ab

Strafanträge gegen Wahlkommission chancenlos

  • Jan Keetman
  • Lesedauer: 3 Min.

Der oberste Kassationshof der Türkei, der Yargıtay, hat die Strafanträge der Opposition gegen Mitglieder der Hohen Wahlkommission zurückgewiesen. Die Entscheidung war offenbar bereits am 25. Juli gefallen, aber noch nicht offiziell zugestellt worden.

Die Wahlkommission hatte entgegen dem Wortlaut des Wahlgesetzes bei dem Referendum am 16. April auch nicht ordnungsgemäß gestempelte Wahlzettel zugelassen. Bei dem Referendum wurde über die Einführung eines Präsidialsystems abgestimmt, durch das die Machtbefugnisse des Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan erheblich ausgeweitet werden. Außerdem wurde Erdoğan ermöglicht, sich nicht nur einmal, sondern zweimal für jeweils fünf Jahre wiederwählen zu lassen. Das Referendum entschied der Präsident mit 51 Prozent der Ja-Stimmen knapp für sich.

Es gab aber Vorwürfe wegen möglicher Manipulationen. Eine zentrale Rolle bei diesen Vorwürfen spielen die nicht ordnungsgemäß abgestempelten Wahlzettel. Es soll sich laut Opposition um 2,5 Millionen Stimmen handeln, die so zustande gekommen sein könnten.

Der Vertreter der regierenden AKP bei der Wahlkommission wendete sich jedoch entschieden gegen eine Annullierung der Abstimmung. Die Begründung war, dass dies einer Missachtung des Wählerwillens gleichkäme. Die Wahlkommission behauptete, es sei auch schon bei früheren Wahlen vorgekommen, dass nicht ordnungsgemäß gestempelte Wahlzettel einfach mitgezählt wurden. Beispiele, bei welcher Wahl und wo das geschehen sein soll, nannte die Wahlkommission nicht.

Nun lassen sich Entscheidungen der Wahlkommission in der Türkei gerichtlich nicht anfechten und das Verfassungsgericht erklärte sich für nicht zuständig. Daher blieb nur eine persönliche Anzeige gegen die Mitglieder der Kommission wegen Amtsmissbrauchs.

Eine solche Anzeige haben 90 Organisationen und Einzelpersonen erstattet. Dazu gehören Parteien ebenso wie die Anwaltskammern von Istanbul und Izmir. Alle diese Anzeigen hat der Yargıtay nun in gleichlautenden Erklärungen zurückgewiesen. Der Bescheid darüber ist aber - je nach Sichtweise - ein Kuriosum oder eine Frechheit, denn er ist von niemandem unterschrieben. Nicht nur fehlt jegliche Unterschrift, die Namen der beteiligten Richter werden auch nicht genannt. Es findet sich lediglich der Vermerk, dass die Entscheidung einstimmig erfolgte.

Den Anwalt İsmail Sami Çakmak wundert das schon nicht mehr. Es gäbe mittlerweile Gerichtsverfahren, bei denen sei »der Name des Anzeigenden geheim, der Name des Zeugen geheim, der Name des Sachverständigen geheim, der Name des untersuchenden Staatsanwaltes geheim, der Name des Verhörenden geheim«, sagt Çakmak.

Es ist auch kaum zu erwarten, dass die Justiz - wie früher gelegentlich möglich - eine wichtige Entscheidung fällt, die der Regierung nicht passt. Mehr als ein Viertel aller türkischen Richter wurde in einem Jahr ausgetauscht. Derzeit befinden sich über 2400 Mitarbeiter der türkischen Justiz selbst in Haft.

Besonders stark betroffen ist der Kassationshof in Ankara: Allein von diesem Gericht befinden sich 105 Richter und Staatsanwälte in Untersuchungshaft. Die Anklagen sind oft nebulös, die drohenden Strafen bombastisch. Dass da kein Richter mehr eine Entscheidung gegen die Regierung zu fällen wagt, ist naheliegend. Zugleich geniert man sich offenbar doch noch, seinen Namen unter die jetzt gefällte Entscheidung zu setzen.

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