Erste Anklage nach G20 wegen Böllern und Reizgas in Rucksack
Hamburger Staatsanwaltschaft stellt 24-Jährigen vor Gericht / Prozessauftakt für den 29. August geplant
Hamburg. Einen Monat nach dem von Ausschreitungen überschatteten G20-Gipfel hat die Hamburger Staatsanwaltschaft einen ersten mutmaßlichen Straftäter angeklagt. Dem 24-Jährigen werden nach Angaben eines Behördensprechers vom Dienstag Verstöße gegen das Versammlungs-, Sprengstoff- und Waffengesetz vorgeworfen. Er wurde demnach am zweiten Gipfeltag auf dem Weg zu einer Demonstration von Gipfelgegnern unter anderem mit sechs Feuerwerkskörpern und einem verbotenen Reizgassprüher im Rucksack aufgegriffen und festgenommen. Seitdem sitzt er in Untersuchungshaft.
Einem Sprecher der Hamburger Gerichte zufolge könnte der Prozess gegen den Mann am 29. August beginnen. Bislang liegt der Beschluss des Amtsgerichts zur Verhandlungseröffnung aber noch nicht vor.
Die Hamburger Staatsanwaltschaft führt nach eigenen Angaben 162 Ermittlungsverfahren wegen Straftaten im Zusammenhang mit dem G20-Gipfel. 33 Verdächtige sitzen derzeit in Untersuchungshaft. 56 Verfahren laufen gegen Polizeibeamte, in den meisten Fällen (45) wegen des Vorwurfs der Körperverletzung.
Während des zweitägigen Gipfel der Staats- und Regierungschefs der 20 großen Industrie- und Schwellenländer in Hamburg hatte es Anfang Juli zahlreiche Proteste, aber auch Krawalle gegeben. AFP/nd
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