Getötete Studentin: Alle Beteiligten legen Revision gegen Urteil ein
Dessau-Roßlau. Gegen das Urteil im Prozess um den grausamen Tod einer chinesischen Studentin in Dessau haben alle Prozessbeteiligten Revision eingelegt. Sowohl die Angeklagten als auch die Staatsanwaltschaft und die Nebenkläger fechten die Entscheidung des Landgerichts Dessau-Roßlau vom 4. August an, wie ein Gerichtssprecher am Freitag mitteilte. Mit der Revision befasse sich nun der Bundesgerichtshof. Ein 21-Jähriger ist wegen Vergewaltigung und Mordes an der Studentin zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Gericht erkannte zudem auf eine besondere Schwere der Schuld. Die Richter folgten mit dem Urteil zwar weitgehend der Staatsanwaltschaft. Diese war allerdings von einem gemeinschaftlich begangenen Mord ausgegangen und hatte auch zwei Vergewaltigungen eines anderen Opfers angeklagt. Die mitangeklagte Ex-Partnerin des Mannes erhielt eine Jugendstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten wegen sexueller Nötigung. Die Staatsanwaltschaft hatte für sie eine achtjährige Jugendstrafe wegen Vergewaltigung und gemeinschaftlich begangenen Mordes beantragt. Die Verteidiger der beiden Angeklagten wollten deutlich mildere Strafen von zehn und drei Jahren Haft, aus ihrer Sicht liegt kein Mord vor. dpa/nd
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