Nicht gleich stornieren

  • Lesedauer: 2 Min.

Was raten Verbraucherschützer?

Wer bereits gebucht hat, sollte sein Ticket jetzt besser nicht überstürzt stornieren. Das sei angesichts der Ankündigung, den Flugbetrieb zunächst fortzusetzen, nicht ratsam, betont der Verbraucherzentrale Bundesverband. Auch das Risiko für Ticketkäufe innerhalb der rund drei Monate, in denen Air Berlin durch den Überbrückungskredit der Bundesregierung stabilisiert wird, scheint überschaubar. Was danach passiert, ist ungeklärt.

Wie ist die Rechtslage, wenn Flüge ausfallen?

Wenn gebuchte Flüge nicht stattfinden, haben Reisende laut der EU-Fluggastrechteverordnung prinzipiell immer auch Anspruch auf Entschädigung oder Rückerstattung. Wie diese Sicherung greift, hängt aber von den Umständen ab. Pauschalreisende, die über einen Veranstalter ein Paket aus Flug und Hotel gebucht haben, sind generell besser gestellt. Sie haben Anspruch auf Soforthilfen. Der Veranstalter muss für Ersatzflüge sorgen. Für Reisende, die direkt bei der Fluggesellschaft gebucht haben, gilt das so nicht. Sie müssen sich selbst um Alternativbeförderung kümmern. Ansprüche auf Entschädigung haben sie natürlich auch. Aber sie müssten diese erst in einem langen Insolvenzverfahren durchsetzen. Und es wäre ungewiss, ob sie am Ende zum Zuge kommen. Denn die Forderungen von Flugpassagieren aus der Insolvenzmasse sind in aller Regel nachrangig. Zuerst werden die Ansprüche von Anteilseignern und Mitarbeitern bedient. Pauschalreisende sind auch deshalb besser abgesichert, weil für Reiseveranstalter eine Insolvenzabsicherungspflicht gilt. Sie sind gesetzlich gezwungen, Kundengelder so zu verwalten, dass sie auch im Fall der eigenen Pleite weiter zur Verfügung stehen, um deren Ansprüche zu begleichen. Das ist der Sinn des sogenannten Sicherungsscheins, den deren Kunden bei der Buchung erhalten. Für Fluglinien gilt diese Regel bislang aber nicht.

Was ist mit Niki Air?

Niki Air ist ein rechtlich eigenständiges Tochterunternehmen von Air Berlin. Es ist daher nicht von der Insolvenz betroffen. AFP/nd

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