Zweifelhafte Produktwerbung

Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt warnt

  • Lesedauer: 2 Min.

Jeder dritte Teilnehmer einer im März und April 2017 durchgeführten Umfrage der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt (vzsa) hat von seinem Arzt in der Sprechstunde Gratisproben von Nahrungsergänzungsmitteln erhalten. »Dieses Vorgehen der Ärzte kann nach unserer Auffassung als Verstoß gegen ihr Berufsrecht gewertet werden«, so Christa Bergmann von der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt. Denn nicht nur der Verkauf, sondern auch die bloße Werbung für Nahrungsergänzungsmittel - wie die kostenlose Abgabe - sind grundsätzlich untersagt.

Entsprechend ihrer Berufsordnung ist es Ärzten untersagt, im Zusammenhang mit der Ausübung ihrer ärztlichen Tätigkeit Waren abzugeben oder gewerbliche Dienstleistungen anzubieten. Diese Vorschrift soll verhindern, dass das Vertrauen des Patienten in den Arztberuf zum Verkauf von Produkten missbraucht wird. Auch der Verweis an bestimmte Anbieter von Nahrungsergänzungsmitteln, beispielsweise die mündliche Empfehlung oder das Auslegen von Flyern von bestimmten Anbietern oder die Abgabe von kostenlosen Probepackungen, ist nicht erlaubt. Auskünfte zu Produkten sind dem Arzt nur gestattet, wenn Patienten sie gezielt erbitten.

25 Prozent der Umfrageteilnehmer haben einmal eine Gratisprobe von Nahrungsergänzungsmitteln von ihrem Arzt erhalten, weitere zehn Prozent erhielten schon mehrmals kostenlose Probepackungen in der Sprechstunde. Rund die Hälfte dieser Patienten (17 Prozent) hat das angebotene Nahrungsergänzungsmittel anschließend auch gekauft. »Offensichtlich verstehen Patienten die Gratisprobe häufig als ärztliche Empfehlung für den Kauf genau dieses Nahrungsergänzungsmittels«, erklärte Christa Bergmann.

Eine solche Kaufempfehlung, so die Verbraucherschützerin, kann zur Verwechslung von Nahrungsergänzungsmitteln mit Arzneimitteln führen. Zumal auch die Verpackungen oft ähnlich aufgemacht und die Produkte wie Medikamente als Kapseln oder Pulver angeboten werden. Nahrungsergänzungsmittel unterscheiden sich aber gravierend von Arzneimitteln: Sie sind Lebensmittel, die lediglich die allgemeine Ernährung ergänzen sollen. Arzneimittel sind dagegen dazu bestimmt, Krankheiten zu heilen, zu lindern und vorzubeugen und werden behördlich auf Sicherheit und Wirksamkeit geprüft und zugelassen.

Patienten knüpfen vergleichbare Erwartungen an die Nahrungsergänzungsmittel, die diese aber nicht erfüllen können und sollen. »Vorsicht ist also geboten, wenn der Arzt auf ein ganz bestimmtes Nahrungsergänzungsmittel drängt«, rät Christa Bergmann. »Denn es liegt ein gewerbliches Interesse des Arztes nahe.«

Betroffene Verbraucher können sich in solchen Fällen bei den bundesweiten Verbraucherzentralen beschweren oder sich zur Prüfung des Sachverhalts direkt an die jeweilige Landesärztekammer wenden. vzsa/nd

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