Chiles Verfassungsgericht billigt Lockerung des Abtreibungsverbots

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Santiago de Chile. Das chilenische Verfassungsgericht hat die Lockerung des Abtreibungsverbots gebilligt. Mit sechs zu vier Stimmen lehnte das Gericht in dem katholisch geprägten Land am Montag zwei Anfechtungsklagen gegen die vom Parlament gebilligte Reform ab. Demnach ist eine Schwangerschaftsunterbrechung in drei Ausnahmen erlaubt: bei Vergewaltigung, Lebensgefahr für die Mutter und tödlichen Erkrankungen des Fötus. Befürworter der Reform begrüßten die Entscheidung am Sitz des Verfassungsgerichts in Santiago mit Freudenrufen. Sie dankten der Ärztin und Staatschefin Michelle Bachelet von der Sozialistischen Partei für ihren Einsatz zugunsten der Reform. AFP/nd

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