Chiles Verfassungsgericht billigt Lockerung des Abtreibungsverbots

  • Lesedauer: 1 Min.

Santiago de Chile. Das chilenische Verfassungsgericht hat die Lockerung des Abtreibungsverbots gebilligt. Mit sechs zu vier Stimmen lehnte das Gericht in dem katholisch geprägten Land am Montag zwei Anfechtungsklagen gegen die vom Parlament gebilligte Reform ab. Demnach ist eine Schwangerschaftsunterbrechung in drei Ausnahmen erlaubt: bei Vergewaltigung, Lebensgefahr für die Mutter und tödlichen Erkrankungen des Fötus. Befürworter der Reform begrüßten die Entscheidung am Sitz des Verfassungsgerichts in Santiago mit Freudenrufen. Sie dankten der Ärztin und Staatschefin Michelle Bachelet von der Sozialistischen Partei für ihren Einsatz zugunsten der Reform. AFP/nd

Werde Mitglied der nd.Genossenschaft!
Seit dem 1. Januar 2022 wird das »nd« als unabhängige linke Zeitung herausgeben, welche der Belegschaft und den Leser*innen gehört. Sei dabei und unterstütze als Genossenschaftsmitglied Medienvielfalt und sichtbare linke Positionen. Jetzt die Beitrittserklärung ausfüllen.
Mehr Infos auf www.dasnd.de/genossenschaft

Linken, unabhängigen Journalismus stärken!

Mehr und mehr Menschen lesen digital und sehr gern kostenfrei. Wir stehen mit unserem freiwilligen Bezahlmodell dafür ein, dass uns auch diejenigen lesen können, deren Einkommen für ein Abonnement nicht ausreicht. Damit wir weiterhin Journalismus mit dem Anspruch machen können, marginalisierte Stimmen zu Wort kommen zu lassen, Themen zu recherchieren, die in den großen bürgerlichen Medien nicht vor- oder zu kurz kommen, und aktuelle Themen aus linker Perspektive zu beleuchten, brauchen wir eure Unterstützung.

Hilf mit bei einer solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl.

Unterstützen über:
  • PayPal