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Letzter Akt im Krimi?

Bliss und Böttcher kontra ZDF - alte Gepflogenheiten in der Glamourbranche auf dem Prüfstand

  • Katharina Dockhorn
  • Lesedauer: 3 Min.

Es stehen ihm spannende Tage bevor. Mitte September feiert sein Spielfilm »Weiber« im Berliner Kino Babylon Premiere. Und am heutigen Mittwoch steht der Schauspieler Pierre Sanoussi-Bliss vor Gericht und klagt gegen seinen einstigen Arbeitgeber, die Neue Münchner Fernsehproduktion GmbH, vor dem Bundesarbeitsgericht. 18 Jahre lang spielte der mittlerweile 55-Jährige in der von der Firma produzierten ZDF-Serie »Der Alte« mit, acht bis zwölf Folgen wurden pro Jahr gedreht.

Im September 2014 wurde Bliss und seinem Kollegen Markus Böttcher, der 26 Jahre bei der Serie war und in 280 Folgen spielte, mitgeteilt, dass sie nur noch sechs Wochen Drehzeit haben. Die Rollen würden 2015 mit jüngeren Kollegen besetzt. Beide klagten vor dem Münchner Arbeitsgericht gegen die Umbesetzung, die Richter wiesen ihr Begehren ab. Nun legen sie ihren Fall der nächsten Instanz in Erfurt vor. Das Urteil könnte schon heute fallen.

Pierre Sanoussi-Bliss will sich nicht in die Rolle einklagen. Als Profi weiß er, dass Engagements nur auf Zeit vergeben werden. Verträge von Schauspielern müssen nicht gekündigt werden, sie laufen aus. »Wir klagen, damit wir rückgehend durchversichert werden«, betont er gegenüber dwdl.de. Damit stellen er und sein Kollege die Gepflogenheiten der Film- und Fernsehbranche und die Sozialgesetzgebung für diese Berufsgruppen auf den Prüfstand.

Die beiden Schauspieler hatten offenbar viele Einzelverträge abgeschlossen, die zeitlich aufeinanderfolgten und ihnen kaum Spielraum für die Annahme weiterer Rollen boten. Die Richter müssen nun entscheiden, ob sich aus den Verträgen eine Art Dauerbeschäftigung und eine gewisse wirtschaftliche Abhängigkeit ableiten lässt. Das hätte Konsequenzen - vom Kündigungsschutz bis zur Schließung der Beitragslücken in den Sozialversicherungen.

Schauspieler sind selbstständig. Sobald sie einen Fuß an den Set setzen, ändert sich ihr Status. Sie sind weisungsgebunden und angestellt. Sie zahlen ebenso wie ihre Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge. Bislang ist es den Regierungen der Bundesrepublik nicht gelungen, für diesen Sonderstatus Rahmenbedingungen zu schaffen, die es Film- und Fernsehschaffenden ermöglichen, ausreichend Rentenversicherungsanwartschaften zu erwerben. So lebt selbst der einstige populäre »Sesamstraßen«-Star Horst Janson von 427 Euro Rente.

Obwohl sie Beiträge in die Arbeitslosenversicherung einzahlen, erhalten Schauspieler in Perioden ohne Aufträge oft keine Leistungen. Wenn sie beispielsweise nicht die Zahl der geforderten Arbeitstage im Jahr erreichen, profitieren sie nicht von der auf Druck des Berufsverbands der Schauspieler (BFFS) 2009 eingeführten Sonderregelung für den Bezug von ALG I.

Obwohl deren Macken bekannt sind, blieb die im Koalitionsvertrag für diese Legislaturperiode versprochene Evaluierung des Gesetzes aus. So müssen die Betroffen weiter bis zur Beitragsbemessungsgrenze einzahlen, kriegen aber keine Leistungen, wenn sie mehr als die Hälfte dieser Summe verdient haben. Sie erhalten auch keinen Cent, wenn sie nicht genug Drehtage angesammelt haben oder nur bei einem Arbeitgeber beschäftigt waren.

Die Ablehnung bedeutet, dass Lücken in der Rentenversicherung entstehen. Zusätzlich privat vorsorgen können nur jene, die sehr gut im Geschäft sind. Wer nur sporadisch eingesetzt wird, kann sich oft gerade mal so über Wasser halten.

Der Schauspielerverband freut sich daher über dies enorme Medienaufmerksamkeit für den Prozess in Erfurt. Auch wenn Bliss und Böttcher verlieren sollten, haben sie auf die soziale Misere in der Glamourbranche aufmerksam gemacht.

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