Mehr Rechte für die Kunden

Versicherungen

  • Lesedauer: 1 Min.

Beim Abschluss von Versicherungsverträgen haben Verbraucher künftig Anspruch auf eine bessere Beratung. Am 7. Juli 2017 billigte der Bundesrat die Umsetzung einer entsprechenden EU-Richtlinie. Damit wird auch eine Weiterbildungspflicht für Versicherungsvermittler festgeschrieben. Zudem müssen die Kunden in Zukunft detaillierter als bisher über den Stand ihrer Lebensversicherung informiert werden.

Kreditnehmer erhalten außerdem zusätzliche Rechte bei den umstrittenen Restschuldversicherungen. Für die Verbraucher sind diese Versicherungen aber oft mit beträchtlichen Kosten verbunden. Deshalb wurde jetzt unter anderem auch das Widerrufsrecht ausgeweitet. dpa/nd

Wir sind käuflich. Aber nur für unsere Leser*innen.

Die »nd.Genossenschaft« gehört ihren Leser:innen und Autor:innen. Sie sind es, die durch ihren Beitrag unseren Journalismus für alle zugänglich machen: Hinter uns steht kein Medienkonzern, kein großer Anzeigenkunde und auch kein Milliardär.

Mit Ihrer Unterstützung können wir weiterhin:

→ unabhängig und kritisch berichten
→ übersehene Themen aufgreifen
→ marginalisierten Stimmen Raum geben
→ Falschinformationen etwas entgegensetzen
→ linke Debatten voranbringen

Mit »Freiwillig zahlen« machen Sie mit. Sie tragen dazu bei, dass diese Zeitung eine Zukunft hat. Damit nd.bleibt.

- Anzeige -
- Anzeige -