Drohung gegen Kirchenangehörige

Florian Haenes zur harten Gangart der CSU gegen das Kirchenasyl

  • Florian Haenes
  • Lesedauer: 1 Min.

In Bayern ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen einen Vertreter der evangelischen Landeskirche. Er soll eine Pfarrei unterstützt haben, um mit dem Mittel des Kirchenasyls die Abschiebung eines Afghanen abzuwenden. Solche Verfahren sind in Bayern Regierungslinie. Damit zieht die Landesregierung einen traditionellen Korrekturmechanismen der Asylpolitik in Zweifel. Sie droht Kirchenangehörigen. Dabei tun die nichts weiter, als Fehler staatlicher Asylbehörden zu korrigieren.

Denn die meisten Asylanträge, die das Bundesamt wegen eines Kirchenasyls erneut prüft, werden genehmigt. Entscheider sind häufig überlastet. Sie machen Fehler. Kirchen gewähren vorübergehend Asyl, wenn der Staat sich offensichtlich fälschlicherweise dagegen entschied.

Die CSU erkennt das nicht an. Horst Seehofer äußert sogar versteckte Drohungen. Die Zahl der Kirchenasylfälle sei nicht hoch genug, um radikale Schritte zu rechtfertigen, sagt er. Die Ansage ist klar: Sollte die Landeskirche die Anwendung des Kirchenasyl ausweiten, wird die Gangart der Staatsanwaltschaften härter werden. Möglicherweise würden Verfahren dann nicht mehr gegen Geldauflage eingestellt. Haftstrafen gegen Kirchenangehörige könnten beantragt werden. Das wäre drastisch. Doch die Drohung der Landesregierung steht unausgesprochen im Raum.

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