EuGH weist Klage von Ungarn und Slowakei ab

Die beiden Länder müssen Flüchtlinge aufnehmen / Mehrheitsbeschluss der EU-Innenminister zur Verteilung von Migranten bestätigt

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Luxemburg. Ungarn und die Slowakei müssen trotz ihrer bisherigen Weigerung Flüchtlinge aufnehmen. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschieden. »Der Gerichtshof weist die Klagen der Slowakei und Ungarns gegen die vorläufige obligatorische Regelung zur Umsiedlung von Asylbewerbern ab«, erklärte das Gericht am Mittwoch. Die Länder hatten gegen einen Mehrheitsbeschluss der EU-Innenminister vom September 2015 geklagt, weil sie keine Migranten unterbringen wollten.

Es ging um die Umverteilung von 120.000 Menschen in Europa, um die besonders belasteten Ankunftsländer Griechenland und Italien zu entlasten. Ungarn und die Slowakei wurden zusammen mit Tschechien und Rumänien überstimmt. Beim EuGH machten sie Verfahrensfehler und eine falsche Rechtsgrundlage des Beschlusses geltend. Daneben argumentierten sie, der Beschluss sei als Antwort auf die die Migrationsbewegung des Sommers 2015 weder geeignet noch nötig gewesen.

In einem weiteren Beschluss vom September 2015 legte die EU die Umverteilung von 40.000 Menschen fest. Aus der Gesamtzahl 160.000 ist inzwischen eine Zielzahl von rund 100.000 geworden. Nach Angaben der EU-Kommission von Ende August müsste Ungarn 1.294 und die Slowakei 902 dieser Flüchtlinge aufnehmen. Bisher hat Ungarn noch keinen untergebracht, in der Slowakei sind es 16. epd/nd

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