Amri-Attentat: Fahndung zu spät begonnen
Nach dem Terroranschlag auf dem Breitscheidplatz am 19. Dezember vergangenen Jahres muss sich die Berliner Polizei erneut schwere Versäumnisse vorwerfen lassen. Laut einem bisher unveröffentlichten polizeiinternen Bericht, der dem RBB und der »Berliner Morgenpost« vorliegt, hat die Behörde mehr als drei Stunden verstreichen lassen, bis sie die bei Terrorlagen vorgesehenen »Fahndungssofortmaßnahmen« einleitete. In den ersten Stunden nach der Lkw-Todesfahrt suchten die Einsatzkräfte daher weder gezielt die Umgebung des Breitscheidplatzes ab, noch kontrollierten sie mögliche Fluchtwege. Der Attentäter Anis Amri konnte sich so frei in der Stadt bewegen und ungehindert seine Flucht antreten.
Die Spezialisten des Berliner Landeskriminalamtes gingen nach der Lkw-Todesfahrt laut Polizeibericht frühzeitig davon aus, dass es sich um einen Terroranschlag handelte. Der diensthabende Polizeiführer klassifizierte die Lage dennoch zunächst als »Verdachtsfall Amok« und verzichtete auf die als »Maßnahme 300« bezeichnete sofortige Fahndung. Grund war laut Bericht unter anderem, dass die Polizei bereits eine halbe Stunde nach dem Anschlag einen Tatverdächtigen festgenommen hatte. Später stelle sich allerdings heraus, dass der Festgenommene mit dem Anschlag nichts zu tun hatte, und der wahre Täter, Anis Amri, bewaffnet und flüchtig war. nd
Zum Aktionspaket
Linken, unabhängigen Journalismus stärken!
Mehr und mehr Menschen lesen digital und sehr gern kostenfrei. Wir stehen mit unserem freiwilligen Bezahlmodell dafür ein, dass uns auch diejenigen lesen können, deren Einkommen für ein Abonnement nicht ausreicht. Damit wir weiterhin Journalismus mit dem Anspruch machen können, marginalisierte Stimmen zu Wort kommen zu lassen, Themen zu recherchieren, die in den großen bürgerlichen Medien nicht vor- oder zu kurz kommen, und aktuelle Themen aus linker Perspektive zu beleuchten, brauchen wir eure Unterstützung.
Hilf mit bei einer solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl.