Europäische Agrarpolitik seit 1962
Beihilfen für die Landwirtschaft stellen den größten Posten im EU-Haushalt dar. Die Förderdetails werden im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik, kurz: GAP, geregelt.
Bereits 1957 wurde in den Römischen Verträgen die Schaffung eines Gemeinsamen Agrarmarktes vereinbart. Ziel war ein freier Warenverkehr unter Beibehaltung der öffentlichen Unterstützung der Landwirtschaft. Die nationalen Subventionsregeln wurden vereinheitlicht sowie nach und nach vergemeinschaftet.
Die GAP trat 1962 in Kraft und wurde seither mehrfach reformiert. Ursprünglich stand eine Politik der Preisstützung im Mittelpunkt. Für die einzelnen Agrargüter wurden Mindestpreise festgelegt. Fiel der Marktpreis darunter, intervenierte die Gemeinschaft durch Stützungskäufe. Später wurden diese für Milch (bis April 2015) und für Zucker (bis Oktober 2017) auf eine festgelegte Menge (Quote) beschränkt. Ferner wurden Importe durch eine Art Zoll erschwert und Exporte bezuschusst. Dies sorgte für eine sichere Lebensmittelversorgung und relativ stabile Einnahmen der Agrarbetriebe. Im Lauf der Jahrzehnte wurden aber die negativen Folgen immer sichtbarer: Überproduktion, Förderung der Intensivlandwirtschaft zulasten kleiner Bauern und auf Kosten der Umwelt, hohe Kosten für die EG/EU und Zerstörung lokaler Märkte in armen Ländern.
Vor allem die Kritik an den durch die Aufkäufe entstandenen Butterbergen und Milchseen machte eine Reform des Systems notwendig, die 1992 in Kraft trat. Bei den meisten Agrarprodukten wie Getreide wurde die Agrarförderung nunmehr auf Prämien je Hektar umgestellt, was Großbetriebe weiter bevorzugte. Später entfielen die Prämien für Tierhaltung mit Ausnahme von Milchvieh, sowie für Energiepflanzen und Tabak.
2014 trat eine weitere GAP-Reform in Kraft: Die Förderung läuft nun über diverse Direktzahlungen, darunter eine produktionsunabhängige Basisprämie. Um Gelder zu erhalten, müssen die Betriebe bestimmte Umweltschutzmaßnahmen leisten. KSte
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