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Asyl: Aussetzung des Familiennachzugs bleibt gültig

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Karlsruhe. Die Aussetzung des Familiennachzugs für Flüchtlinge mit eingeschränktem subsidiären Schutz bleibt weiterhin gültig. Darauf verwies das Bundesverfassungsgericht in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss. Es lehnte den Antrag eines minderjährigen Flüchtlings aus Syrien ab, der für seine in Damaskus lebenden Eltern und Geschwistern Visa zur Einreise nach Deutschland erhalten wollte. Hintergrund des Rechtsstreits ist das am 17. März 2016 in Kraft getretene Asylpaket II. Danach erhalten syrische Flüchtlinge nur noch den eingeschränkten sogenannten subsidiären Schutz, weil wegen des Kriegs in Syrien dort ihr Leib und Leben in Gefahr ist. Der Familiennachzug nach Deutschland wurde für diese Betroffenen bis zum 16. März 2018 komplett ausgesetzt. epd/nd

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