Asyl: Aussetzung des Familiennachzugs bleibt gültig
Karlsruhe. Die Aussetzung des Familiennachzugs für Flüchtlinge mit eingeschränktem subsidiären Schutz bleibt weiterhin gültig. Darauf verwies das Bundesverfassungsgericht in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss. Es lehnte den Antrag eines minderjährigen Flüchtlings aus Syrien ab, der für seine in Damaskus lebenden Eltern und Geschwistern Visa zur Einreise nach Deutschland erhalten wollte. Hintergrund des Rechtsstreits ist das am 17. März 2016 in Kraft getretene Asylpaket II. Danach erhalten syrische Flüchtlinge nur noch den eingeschränkten sogenannten subsidiären Schutz, weil wegen des Kriegs in Syrien dort ihr Leib und Leben in Gefahr ist. Der Familiennachzug nach Deutschland wurde für diese Betroffenen bis zum 16. März 2018 komplett ausgesetzt. epd/nd
Wir stehen zum Verkauf. Aber nur an unsere Leser*innen.
Die »nd.Genossenschaft« gehört denen, die sie lesen und schreiben. Sie sichern mit ihrem Beitrag, dass unser Journalismus für alle zugänglich bleibt – ganz ohne Medienkonzern, Milliardär oder Paywall.
Dank Ihrer Unterstützung können wir:
→ unabhängig und kritisch berichten
→ übersehene Themen in den Fokus rücken
→ marginalisierten Stimmen eine Plattform geben
→ Falschinformationen etwas entgegensetzen
→ linke Debatten anstoßen und weiterentwickeln
Mit »Freiwillig zahlen« oder einem Genossenschaftsanteil machen Sie den Unterschied. Sie helfen, diese Zeitung am Leben zu halten. Damit nd.bleibt.